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Prävention                                                    

                                                                                

 

Primärprävention

Die Krankenkassen haben durch die §§ 20 (Primärprävention) und 20a SGB V (Betriebliche Gesundheitsförderung) die Möglichkeit, den Gesundheitszustand der Versicherten unter deren aktiver Beteiligung zu verbessern und gesundheitlichen Beeinträchtigungen frühzeitig und wirksam entgegenzuwirken, anstatt sie kostenintensiv zu kurieren.

Im Rahmen der Primärprävention bieten die Ersatzkassen selbst eine Reihe von Schulungen und Kursen an - darüber hinaus beteiligen sie sich an den Kosten anderen Anbieter, wenn diese Angebote qualitativ hochwertig und wirksam sind. Die Handlungsfelder sind: Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und das Thema Sucht. Die Kontaktdaten Ihrer Ersatzkasse finden Sie hier!

 

Betriebliche Gesundheitsförderung

Eine Reihe von Betrieben, Firmen und Verwaltungen bieten für ihre MitarbeiterInnen Aktivitäten zur betrieblichen Gesundheitsförderung an. Diese Angeboten werden von den Ersatzkassen gefördert. Erkundigen Sie sich doch einmal bei Ihrem Arbeitgeber!

 

Gruppenprophylaxe/Arbeitskreise Zahngesundheit

Das Thema Zähne und Mundgesundheit sind ein weiterer Ausschnitt aus dem breiten Spektrum der Prävention. Die Verhütung bzw. frühzeitige Erkennung von Zahnerkrankungen bei Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Ziel der Gruppenprophylaxe. In Schulen und Behinderteneinrichtungen, in denen das durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler überproportional hoch ist, sollen die Maßnahmen bis zum 16. Lebensjahr durchgeführt werden.
Die Maßnahmen erstrecken sich insbesondere auf folgende Bereiche:

Untersuchung der Mundhöhle

Erhebung des Zahnstatus

Zahnschmelzhärtung

Zahngesunde Ernährung

Mundhygiene

Motivation zur regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchung


Auf der gesetzlichen Grundlage des § 13 des Gesundheitsdienstgesetzes (ÖGDG) für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie des § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) V unter Federführung der gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam mit den niedergelassenen Zahnärzten und dem ÖGD engagieren sich die Arbeitskreise Zahngesundheit bereits seit 1983 für die Verhütung von Zahnerkrankungen. Und das mit großem Erfolg. Eine nahezu flächendeckende Betreuung der Kindergärten in Nordrhein-Westfalen hat zu einer wesentlich verbesserten Zahngesundheit geführt.
VertreterInnen der Krankenkassen, der zahnärztlichen Körperschaften und des zahnärztlichen Dienstes der unteren Gesundheitsbehörden sind dazu in 54 örtlichen Arbeitskreisen - in allen Kreisen und kreisfreien Städten- in Nordrhein-Westfalen tätig.

 

Leitfaden Prävention

 

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten den Leitfaden "Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien zur Umsetzung" entwickelt. In ihm sind die Leistungen näher beschrieben. Erklärtes Ziel ist es, mit den Geldern der Krankenversicherung ausschließlich solche Maßnahmen zu finanzieren, die wirksam und qualitativ hochwertig sind. (Den Leitfaden finden Sie hier und hier finden Sie ergänzende Informationen.)

 

Aktuell: Den Präventionsbericht 2009 können Sie hier einsehen und abrufen! 

 

Landespräventionsprogramm NRW

 

Zusätzlich beteiligen sich alle Krankenkassen in NRW an gemeinsamen Aktivitäten der Landesregierung. Informationen über das Landespräventionsprogramm finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. (bitte klicken Sie hier!) 

Aktuelles: 

Zum Thema Sturzprävention wurde ein Videospot erstellt. Dieses Video finden Sie auf folgender Homepage: http://www.praeventionskonzept.nrw.de

 


Qualitätsorientierte Krankenhausplanung

 

 

Weitere Themen:

  • » vdek im Gespräch mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
  • » Nichtraucher - schutzgesetz
  • » Elektronische Gesundheitskarte
  • » Mammographie Screening

 

Kurz und Bündig

» Organspende-Ausweis