Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Reicht eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, kann eine ambulante oder eine stationäre Rehabilitation ärztlich verordnet werden. Sie sollten in einer solchen Situation zum einen mit Ihrem behandelnden Arzt/ Ihrer Ärztin sprechen und darüber hinaus Kontakt mit Ihrer Ersatzkasse aufnehmen. (Die Kontaktdaten finden Sie hier!)
Die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen kann entweder der Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse übernehmen. Auch diese Frage können Sie mit den MitarbeiterInnen Ihrer Ersatzkasse besprechen.
Ambulante Rehabilitation
Eine wohnortnahe Rehabilitation erleichtert die Integration in das gewohnte berufliche und soziale Umfeld und wird deshalb von den Ersatzkassen favorisiert. In NRW haben wir mit bisher rund 80 ambulanten Rehabilitationseinrichtungen Verträge abgeschlossen. Die Listen dieser Einrichtungen finden Sie für den Landesteil Nordrhein hier - und für den Landesteil Westfalen-Lippe hier!
Stationäre Rehabilitation
Der vdek hat zusammen mit den weiteren Krankenkassen/-verbänden in NRW Verträge mit rund 160 stationären Rehabilitationseinrichtungen Verträge abgeschlossen.
Besonders wichtig ist uns eine effiziente und qualitätsorientierte Versorgung unserer Versicherten. Wir haben deshalb ein Verfahren zur Qualitätssicherung entwickelt.
Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte
Die Beratung über die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erfordert unter anderem spezielle Kenntnisse. Aus diesem Grund dürfen nur die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte eine Rehabilitationsmaßnahme verordnen, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen und eine entsprechende Genehmigung besitzen.
Eine Liste dieser Ärztinnen und Ärzte - alphabetisch sortiert nach Orten - finden Sie für den Landesteil Nordrhein hier - und für den Landesteil Westfalen-Lippe hier!

Qualitätsorientierte Krankenhausplanung
Weitere Themen:
- » vdek im Gespräch mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
- » Nichtraucher - schutzgesetz
- » Elektronische Gesundheitskarte
- » Mammographie Screening
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen



