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Krankenhäuser        

 

Landesverträge

Zur Sicherstellung einer gesetzeskonformen Krankenhausbehandlung schließen die Krankenkassen/- verbände mit der Landeskrankenhausgesellschaft Verträge. Diese Verträge regeln insbesondere:

 

 

Desweiteren schließen die Krankenkassen/-verbände und die Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit der Landeskrankenhausgesellschaft Verträge mit dem Ziel, durch enge Zusammenarbeit eine nahtlose ambulante und stationäre Behandlung der Versicherten zu gewährleisten. Die Verträge regeln insbesondere:

 

 

Krankenhausplanung

Das Krankenhausgesetz Nordrhein-Westfalen (KHGG-NRW) sieht zur Fortschreibung des Krankenhausplans die Erarbeitung von Regionalen Planungskonzepten vor. Bevor die Verhandlungen des Krankenhausträgers mit Krankenkassen/-verbänden aufgenommen werden können, ist ein entsprechender Datenaustausch erforderlich. Art und Umfang der geforderten Daten sind durch das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen am 8. September 2005 veröffentlicht worden.


Für weitere Informationen - insbesondere zur technischen Abwicklung und zum Verfahren - stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Torsten Grahn Tel.: 0231/ 91771-22 E-Mail: torsten.grahn@vdek.com
Burkhard Schulz Tel.: 0231 / 91771-29 E-Mail: burkhard.schulz@vdek.com
Michael Süllwold Tel.: 0231/ 91771-21 E-Mail: michael.suellwold@vdek.com
Wolfgang Waatsack Tel.: 0211/ 38410-14 E-Mail: wolfgang.waatsack@vdek.com
Detlef Woyke Tel.: 0211/ 38410-18 E-Mail: detlef.woyke@vdek.com

Qualitätsorientierte Krankenhausplanung

 

 

Weitere Themen:

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Kurz und Bündig

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