Krankenhäuser
Landesverträge
Zur Sicherstellung einer gesetzeskonformen Krankenhausbehandlung schließen die Krankenkassen/- verbände mit der Landeskrankenhausgesellschaft Verträge. Diese Verträge regeln insbesondere:
Desweiteren schließen die Krankenkassen/-verbände und die Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit der Landeskrankenhausgesellschaft Verträge mit dem Ziel, durch enge Zusammenarbeit eine nahtlose ambulante und stationäre Behandlung der Versicherten zu gewährleisten. Die Verträge regeln insbesondere:
-
die Förderung des Belegarztwesens und der Behandlung in Praxiskliniken -
die allgemeinen Bedingungen der ambulanten Behandlung im Krankenhaus
Krankenhausplanung
Das Krankenhausgesetz Nordrhein-Westfalen (KHGG-NRW) sieht zur Fortschreibung des Krankenhausplans die Erarbeitung von Regionalen Planungskonzepten vor. Bevor die Verhandlungen des Krankenhausträgers mit Krankenkassen/-verbänden aufgenommen werden können, ist ein entsprechender Datenaustausch erforderlich. Art und Umfang der geforderten Daten sind durch das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen am 8. September 2005 veröffentlicht worden.
Für weitere Informationen - insbesondere zur technischen Abwicklung und zum Verfahren - stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
| Torsten Grahn | Tel.: 0231/ 91771-22 | E-Mail: torsten.grahn@vdek.com |
| Burkhard Schulz | Tel.: 0231 / 91771-29 | E-Mail: burkhard.schulz@vdek.com |
| Michael Süllwold | Tel.: 0231/ 91771-21 | E-Mail: michael.suellwold@vdek.com |
| Wolfgang Waatsack | Tel.: 0211/ 38410-14 | E-Mail: wolfgang.waatsack@vdek.com |
| Detlef Woyke | Tel.: 0211/ 38410-18 | E-Mail: detlef.woyke@vdek.com |

Qualitätsorientierte Krankenhausplanung
Weitere Themen:
- » vdek im Gespräch mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
- » Nichtraucher - schutzgesetz
- » Elektronische Gesundheitskarte
- » Mammographie Screening
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen



