Krankentransportunternehmen
In NRW haben rund 3.600 Taxi- und Mietwagenunternehmen die Berechtigung Krankenfahrten (sitzend) mit den Ersatzkassen abzurechnen.
In den Landesteilen Nordrhein und Westfalen-Lippe gibt es unterschiedliche Verträge. Wenn Sie als Unternehmer/ Unternehmerin also zum Kreis der VertragspartnerInnen gehören möchten, richtet sich die weitere Vorgehensweise nach dem Standort Ihres Betriebes.
| Im Landesteil Nordrhein gilt: | Im Landesteil Westfalen-Lippe gilt: |
|
Voraussetzung für die Leistungserbringung und Abrechnung mit den Ersatzkassen ist der Abschluss eines Einzelvertrages. Bitte senden Sie den Vertrag an einen der u.g. Mitarbeiter - zusammen mit folgenden Unterlagen: - Fahrzeugkonzession(en) - Institutionskennzeichen |
Sie müssen entweder Mitglied im Verband des privaten, gewerblichen Strassenpersonenverkehrs e.V. (VSPV) bzw. im Taxiverband NRW e.V. sein oder den mit dem Taxiverband NRW e.V. geschlossenen Vertrag anerkennen.
|
| Einige Taxi-Zentralen in Nordrhein haben einen Vertrag mit dem vdek geschlossen. Sollten Sie einer dieser Zentralen angeschlossen sein, benötigen Sie keinen Einzelvertrag. Ihr Betrieb wird dann von der Taxi-Zentrale direkt an uns gemeldet. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Taxi-Zentrale oder bei den u.g. Ansprechpartnern. | Den Vertrag können Sie hier einsehen und die Anerkenntniserklärung hier abrufen. Diese senden Sie bitte zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an: |
|
vdek NRW Erik Arntzen Ludwig-Erhard-Allee 9 40227 Düsseldorf und Klaus Szepannek Kampstr. 42 |
vdek NRW Geschäftsstelle Westfalen-Lippe Andreas Kutter oder Martin Panberg oder Jörg Pollmann Kampstr. 42 44137 Dortmund |
|
Tel.: 0211 / 38410-31 E-Mail: erik.arntzen@vdek.com und Tel.: 0231/ 91771-17 |
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 19 / 31 / 27 E-Mail: andreas.kutter@vdek.com oder martin.panberg@vdek.com oder joerg.pollmann@vdek.com |
Für den "nicht qualifizierten Liegend-Transport" und für "Krankenfahrten für nicht-umsetzbare RollstuhlfahrerInnen" gibt es in NRW über 360 VertragspartnerInnen. Für den Landesteil Westfalen-Lippe gibt es einen Mustervertrag. (Bitte klicken!)
Sollten Sie VertragspartnerIn werden wollen, wenden Sie sich bitte an unsere o.g. Mitarbeiter

Qualitätsorientierte Krankenhausplanung
Weitere Themen:
- » vdek im Gespräch mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
- » Nichtraucher - schutzgesetz
- » Elektronische Gesundheitskarte
- » Mammographie Screening
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen



