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Krankentransportunternehmen

 

 

In NRW haben rund 3.600 Taxi- und Mietwagenunternehmen die Berechtigung Krankenfahrten (sitzend) mit den Ersatzkassen abzurechnen. 

In den Landesteilen Nordrhein und Westfalen-Lippe gibt es unterschiedliche Verträge. Wenn Sie als Unternehmer/ Unternehmerin also zum Kreis der VertragspartnerInnen gehören möchten, richtet sich die weitere Vorgehensweise nach dem Standort Ihres Betriebes. 

 

 

Im Landesteil Nordrhein gilt:   Im Landesteil Westfalen-Lippe gilt:

Voraussetzung für die Leistungserbringung und Abrechnung mit den Ersatzkassen ist der Abschluss eines Einzelvertrages. Bitte senden Sie den Vertrag an einen der u.g. Mitarbeiter - zusammen mit folgenden Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung

- Fahrzeugkonzession(en)

- Institutionskennzeichen

Sie müssen entweder Mitglied im Verband des privaten, gewerblichen Strassenpersonenverkehrs e.V. (VSPV) bzw. im Taxiverband NRW e.V.  sein oder den mit dem Taxiverband NRW e.V. geschlossenen Vertrag anerkennen.  

 

Einige Taxi-Zentralen in Nordrhein haben einen Vertrag mit dem vdek geschlossen. Sollten Sie einer dieser Zentralen angeschlossen sein, benötigen Sie keinen Einzelvertrag. Ihr Betrieb wird dann von der Taxi-Zentrale direkt an uns gemeldet. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Taxi-Zentrale oder bei den u.g. Ansprechpartnern. Den Vertrag können Sie hier einsehen und die Anerkenntniserklärung hier abrufen. Diese senden Sie bitte zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an:

vdek NRW

Erik Arntzen 

Ludwig-Erhard-Allee 9

40227 Düsseldorf

und

Klaus Szepannek

Kampstr. 42
44137 Dortmund

vdek NRW 

Geschäftsstelle Westfalen-Lippe

Andreas Kutter oder Martin Panberg oder Jörg Pollmann

Kampstr. 42

44137 Dortmund

Tel.: 0211 / 38410-31

E-Mail: erik.arntzen@vdek.com 

und

Tel.: 0231/ 91771-17
E-Mail: klaus.szepannek@vdek.com

Tel.: 0231 / 91 77 1 - 19 / 31 / 27

E-Mail: andreas.kutter@vdek.com oder martin.panberg@vdek.com oder joerg.pollmann@vdek.com

 

 

Für den "nicht qualifizierten Liegend-Transport" und für "Krankenfahrten für nicht-umsetzbare RollstuhlfahrerInnen" gibt es in NRW über 360 VertragspartnerInnen. Für den Landesteil Westfalen-Lippe gibt es einen Mustervertrag. (Bitte klicken!)

Sollten Sie VertragspartnerIn werden wollen, wenden Sie sich bitte an unsere o.g. Mitarbeiter

 

 


Qualitätsorientierte Krankenhausplanung

 

 

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