Palliativversorgung
Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ist die Palliativmedizin "die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer voranschreitenden, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung in der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung von Schmerzen, andere Krankheitsbeschwerden, psychologische, soziale und spirituelle Probleme höchste Priorität besitzt."
Es geht bei der Palliativ-Versorgung also nicht um eine Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis, sondern die Lebensqualität - die Wünsche, Ziele und das Befinden der Patienten in der letzten Lebensphase stehen im Vordergrund der Behandlung.
Bei der Organisation der Palliativversorgung arbeiten Pflegedienste und Ärztinnen und Ärzte Hand in Hand. Mit den Kassenärztlichen Vereinigungen in Nordrhein und Westfalen-Lippe sind entsprechende Verträge abgeschlossen worden, die dies sicherstellen.
Vertrag zur palliativ-ärztlichen Versorgung in Nordrhein
Vertrag zur palliativ-ärztlichen Versorgung in Westfalen-Lippe
Die Krankenkassen in NRW haben einen Rahmenvertrag entwickelt, auf deren Basis besonders qualifizierte Pflegedienste tätig werden können. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen über die Voraussetzungen, die Anforderungen an die Tätigkeit und die Vergütung.
Mustervertrag zur palliativ-pflegerischen Versorgung
Hospizversorgung
Neben der pflegerischen und ärztlichen Versorgung besteht für die Versicherten die Möglichkeit ambulante Hospizdienste für die psychosoziale Betreuung in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie als ambulanter Hospizdienst eine Förderung durch die Pflegeversicherung erhalten wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der AOK Rheinland/ Hamburg bzw. AOK Westfalen-Lippe stellen.
Daneben verfügt Nordrhein-Westfalen über eine vergleichsweise gute Ausstattung mit stationären Hospizen, die für den Fall, dass eine Unterbringung zuhause nicht möglich ist, eine gute Alternative zum Verbleib im Krankenhaus darstellen. Zur besseren Orientierung haben wir auf unserer Versichertenseite die entsprechenden Angebote regional aufbereitet.

Qualitätsorientierte Krankenhausplanung
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Landesvertretung Nordrhein-Westfalen



