Prävention
Die Leistungen zur primären Prävention nach § 20 SGB V ff. sollen helfen, den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern und insbesondere auch einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu erbringen. Dazu haben die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes prioritäre Handlungsfelder und Kriterien beschlossen. Diese beziehen sich auf die Felder:
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Reduzierung von Bewegungsmangel
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Vorbeugung gesundheitlicher Risiken durch Bewegungsprogramme
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Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie Übergewicht
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Vermeidung von stressabhängigen Krankheiten
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Verantwortlicher Umgang mit Genuss- und Suchtmitteln
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Leitfaden:
Wenn Sie als Leistungsanbieter Ihre Maßnahmen genehmigt haben möchte, wenden Sie sich bitte direkt an die einzelne Ersatzkasse. Die Namen und Adressen der Ersatzkassen in NRW finden Sie hier.

Qualitätsorientierte Krankenhausplanung
Weitere Themen:
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