Patientenschulungen nach § 43 SGB V
Chronisch kranke Versicherte können durch ihren behandelnden Arzt bzw. ihre Ärztin Patientenschulungen verordnet bekommen. Diese "ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation" können folgende Maßnahmen umfassen:
- Ernährungsberatung
- Rückenschule
- Schmerzbewältigung
- Spezielle Maßnahmen für übergewichtige Kinder und Jugendliche und für Kinder und Jugendliche, die an Asthma oder Neurodermitis erkrankt sind
Weitere Informationen können den
gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung und Durchführung von Patientenschulungen entnommen werden.
Zur Prüfung von Angeboten zur Patientenschulung benutzen die Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen einheitliche Antragsbögen. Diese sind mit den ergänzenden Unterlagen - u.a. Schulungskonzepte, Qualifikationsnachweise etc. - beim vdek NRW bzw. bei den anderen Krankenkassen/ Kassenarten einzureichen.
Antrag Adipositasschulung für Kinder und Jugendliche
Antrag Adipositasschulung für Erwachsene
Antrag für sonstige Patientenschulungen
Sollten Sie Patientenschulungen nach § 43 SGB V mit den Ersatzkassen abrechnen wollen, senden Sie bitte Ihren Antrag einschl. einer entsprechenden Konzeption an:
| vdek NRW Mike Jammerzen Kampstr. 42 44137 Dortmund Tel.: 0231 / 91 77 1 - 23 E-Mail: mike.jammerzen@vdek.com |

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