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Ambulante Rehabilitation

 

Sofern die Krankenkassen aus medizinischen Gründen eine Rehabilitationsmaßnahme genehmigen, soll diese - sofern möglich - ambulant erbracht werden. Dies ist abhängig von den Rehabilitationsnotwendigkeiten, einer gesicherten häuslichen Versorgung und den Angeboten in der Nähe des Wohnortes des Patienten. 

In den vergangenen Jahren haben sich zunehmend Anbieter am Markt etabliert. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass sich das Indikationsspektrum für ambulante Rehabilitationen deutlich erweitert hat. Ambulante Reha-Maßnahmen sind heute für folgende Indikationen möglich:

 

  • muskuloskeletale 

  • kardiologische

  • neurologische

  • dermatologische

  • onkologische

  • pneumologische
  • psychische/psychosomatische und

  • geriatrische Erkrankungen

 

Wenn Sie als Anbieter für ambulante (und/oder mobile) Rehabilitationsleistungen eine Zulassung für die Ersatzkassen beantragen wollen, reichen Sie bitte den Strukturerhebungsbogen, der hier als Download bereitgestellt ist, beim vdek ein: 

 

     Strukturerhebungsbogen

 

Wenn Ihr Betrieb in Nordrhein ansässig ist, wenden Sie sich bitte an: Wenn Ihr Betrieb in Westfalen-Lippe ansässig ist, wenden Sie sich bitte an:

 

vdek NRW

Jakob Grünter

Ludwig-Erhard-Allee 9

40227 Düsseldorf

 

Tel.: 02 11/ 38 41 0 - 17

E-Mail: jakob.gruenter@vdek.com

 

 

vdek NRW
Mike Jammerzen
Kampstr. 42
44137 Dortmund

Tel.: 02 31 / 91 77 1 - 23
E-Mail: mike.jammerzen@vdek.com

 

 


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