Krankentransport / Rettungsdienst
In NRW stellen gegenwärtig rund 64 Träger im öffentlichen Rettungsdienst auf der Grundlage des Rettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen die Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicher. Private Unternehmer können Aufgaben der Notfallrettung oder des Krankentransportes gemäß § 18 Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahrnehmen. Voraussetzung für die Leistungserbringung und Abrechnung von Krankentransporten ist ein Vertragsabschluss (
Mustervertrag) auf der Grundlage des § 133 SGB V. Weiter sind der vdek Landesvertretung NRW folgende Unterlagen vorzulegen:
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Genehmigung der zuständigen Behörde
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Gewerbeanmeldung
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Fahrzeugkonzession(en)
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Institutionskennzeichen
Für das am Rettungsdienst teilnehmende Unternehmen gelten die Regelungen des hier eingestellten
Mustervertrags. Die o.a. Unterlagen sind auch Anträgen auf Vertragsabschluss für Rettungsfahrten beizufügen.

Qualitätsorientierte Krankenhausplanung
Weitere Themen:
- » vdek im Gespräch mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
- » Nichtraucher - schutzgesetz
- » Elektronische Gesundheitskarte
- » Mammographie Screening
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen



