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Krankentransport / Rettungsdienst

 


In NRW stellen gegenwärtig rund 64 Träger im öffentlichen Rettungsdienst auf der Grundlage des Rettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen die Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicher. Private Unternehmer können Aufgaben der Notfallrettung oder des Krankentransportes gemäß § 18 Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahrnehmen. Voraussetzung für die Leistungserbringung und Abrechnung von Krankentransporten ist ein Vertragsabschluss ( Mustervertrag) auf der Grundlage des § 133 SGB V. Weiter sind der vdek Landesvertretung NRW folgende Unterlagen vorzulegen:

 

  • Genehmigung der zuständigen Behörde

  • Gewerbeanmeldung

  • Fahrzeugkonzession(en)

  • Institutionskennzeichen

 

Für das am Rettungsdienst teilnehmende Unternehmen gelten die Regelungen des hier eingestellten Mustervertrags. Die o.a. Unterlagen sind auch Anträgen auf Vertragsabschluss für Rettungsfahrten beizufügen.

 


Qualitätsorientierte Krankenhausplanung

 

 

Weitere Themen:

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Kurz und Bündig

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