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Zahnärzte

 

In Nordrhein-Westfalen gibt es 11.000 Vertragszahnärzte und knapp 700 Kieferorthopäden. Ansprechpartner für den Abschluss von Vereinbarungen sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen im Land (KZV'en).

 

 

Die Ersatzkassen stellen für die Zahnärzte eine Honorarsumme zur Verfügung, die nach den entsprechenden vertraglichen Regelungen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben an die Vertragszahnärzte weitergegeben wird. Dabei soll über das Jahr die zahnärztliche Tätigkeit möglichst gleichbleibend vergütet werden. Diese Regelungen finden sich im Honorarverteilungsmaßstab wieder.

 

     Honorarverteilungsmaßstab

     Nachtragsvereinbarung 2008

     Nachtragsvereinbarung 2009

In der Erbringung ihrer Leistungen sind Zahnärzte dem im Sozialgesetzbuch beschriebenen Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet. Die Einhaltung wird nach einen zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen vereinbarten Verfahren überprüft. Dieses Verfahren ist in der Verfahrensordnung beschrieben.

 

     Verfahrensordnung

 

 


Qualitätsorientierte Krankenhausplanung

 

 

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