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Pflegelotse

 

Sie suchen eine passende ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung? Sie möchten sich über Kosten, Lage und Qualität der Einrichtung informieren? Das neues Internetportal der Ersatzkassen bietet Pflegebedürftigen und Angehörigen wertvolle Hilfe bei der Suche nach einer Pflegeeinrichtung. Hier gelangen Sie zum Pflegelotsen.

 

 

Pflegeversicherung

 

Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wurde zum 01. Januar 1995 die soziale Pflegeversicherung eingeführt. Sie soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und insbesondere die Pflegebereitschaft von Angehörigen unterstützen, damit der Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause leben kann.

 

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sollen dazu beitragen, dass Pflegebedürftige trotz ihres Unterstützungsbedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können. Im Mittelpunkt steht dabei der Erhalt oder Wiedergewinn körperlicher, geistiger und seelischer Kräfte. Leistungen der Pflegeversicherung können als Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung sowie als Kostenerstattung (gem. SGB XI - Soziale Pflegeversicherung) gewährt werden. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und dem Aspekt, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird. Eine Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier.

 

Die Pflegekassen, zu denen auch die Ersatzkassen zählen, haben die Aufgabe, die pflegerische Versorgung ihrer Versicherten sicherzustellen. Sie arbeiten dabei mit allen an der pflegerischen Versorgung Beteiligten eng zusammen und wirken darauf hin, dass Mängel der pflegerischen Versorgungsstruktur beseitigt werden.

 

Wenn Sie sich als Versicherter oder Angehöriger/Lebenspartner eines Pflegebedürftigen über die Leistungen der Pflegeversicherung und über die Hilfeleistungen anderer Träger informieren wollen, wenden Sie sich an Ihre Ersatzkasse.


Länderreport

 

GKV-Versorgungs-

strukturgesetz: 

Hält der Titel, was er verspricht?

 

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