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Selbsthilfe

Vor über 30 Jahren haben Menschen mit chronischer Krankheit und/oder Behinderung gemeinsam mit ihren Angehörigen begonnen, die gesundheitsbezogene Selbsthilfebewegung ins Leben zu rufen. Mittlerweile nimmt die Selbsthilfe in unserem Gesundheitswesen einen festen Platz ein, denn sie kann in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung ergänzen. Die Ersatzkassen und ihre Verbände unterstützen seit Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sowie die der Selbsthilfekontaktstellen und leisten damit einen Beitrag zu deren Stärkung und Planungssicherheit.

 

Neuregelung der Selbsthilfeförderung ab 01. Januar 2008

 

Im Zuge der jüngsten Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber eine Neuregelung der Selbsthilfeförderung beschlossen. Ab dem 01. Januar 2008 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem festen Betrag (2008: 0,56 Euro) fördern. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber zwei separate Förderstränge beschlossen:

  • kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung

  • krankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung


 

Kassenartenübergreifende Förderung (Pauschalförderung)

 

Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird in Zukunft von allen Krankenkassen und ihren Verbänden gemäß des


Leitfadens zur Selbsthilfeförderung - Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 6. Oktober 2009


auf allen drei Förderebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) durchgeführt und berücksichtigt die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen. Die Förderung erfolgt durchgängig als Pauschalförderung.

 

Die Krankenkassenverbände werden künftig jährlich aus ihrer Mitte heraus einen Ansprechpartner (Federführer) benennen, an den die Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen ihre Anträge auf Pauschalförderung stellen konnen. Für die pauschale Förderung muss künftig nur noch ein Antrag gestellt werden. Federführer im Jahr 2012 ist die AOK Rheinland-Pfalz:

 

AOK - Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz
Referat Gesundheitsförderung
Virchowstr. 30
67304 Eisenberg
Telefon: 0 63 51/4 03-0
E-Mail: aok.rheinlandpfalz@rp.aok.de

 

Anträge auf Pauschalförderung sind grundsätzlich bis zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres bei dem jeweiligen Federführer einzureichen. Weitere Informationen zur Pauschalförderung finden Sie hier.

 


Krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)

 

Neben der pauschalen Selbsthilfeförderung besteht die Möglichkeit der Projektförderung. Diese wird krankenkassenindividuell durchgeführt und muss dementsprechend bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden.

Die Projektförderung unterstützt einzelne, zeitlich und inhaltich abgegrenzte Vorhaben, wie z.B. Veranstaltungen oder den Druck von Broschüren und Plakaten. Nähere Informationen und Antragsformulare zur Projektförderung sind bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz erhältlich.


Länderreport

 

GKV-Versorgungs-

strukturgesetz: 

Hält der Titel, was er verspricht?

 

Weitere Themen:

  • » Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden des vdek, Thomas Ballast
  • » Ausgabenentwicklung bei Arzneimitteln
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