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Preisträger des Rheinland-Pfälzischen Selbsthilfepreis der Ersatzkassen im Jahr 2008

Im Rahmen eines Festaktes im Landtag Rheinland-Pfalz wurde am Samstag, dem 31.01.2009, der "Rheinland-Pfälzische Selbsthilfepreis der Ersatzkassen" für das Jahr 2008 verliehen. Der erste Preis mit einem Preisgeld von 1.000 Euro ging an Wilfried Scholl, Gruppenleiter der Selbsthilfegruppe "Club U40 Pfalz – Junge Parkinsonkranke", aus Kaiserslautern. Er wurde ausgezeichnet für sein ideenreiches und unermüdliches Wirken, um auf die besondere Situation gerade junger Parkinsonkranker aufmerksam zu machen und diese zu motivieren, trotz der Erkrankung aktiv am Leben teilzunehmen. Beispielsweise bereitet er aktuell ein Foto- und Kunstprojekt mit dem Titel "Jetzt erst recht! – Morbus Parkinson im Alltag junger Menschen" als Wanderausstellung für Rheinland-Pfalz vor.

Der Freundeskreis Linz/Rhein e.V. Im Blauen Kreuz der evangelischen Kirche erhielt den zweiten Preis (Preisgeld 750 Euro) für das erste ehrenamtlich aufgebaute, geführte und betreute Adaptionshaus für Suchtkranke in Deutschland. Ebenfalls der zweite Preis mit 750 Euro Preisgeld ging an Konrad Schmidt, erster Vorsitzender des Vereins der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e.V., Pirmasens, dessen vielfältige Aktivitäten sich neben der intensiven Betreuung Betroffener unter anderem auch auf die Raucherprävention an Schulen erstrecken. Eine öffentliche Anerkennung wurde Helmut Schmidt, Leiter der Regionalgruppe Bad Kreuznach/Rhein-Nahe, Deutsche Parkinson Vereinigung e.V., ausgesprochen für die Entwicklung eines Spiels, das insbesondere Patienten mit neurologischen Erkrankungen aktivieren und ihr Auffassungsvermögen, ihre Merkfähigkeit und ihre Feinmotorik stärken soll. Die Preise wurden durch den vierfachen Paralympics-Sieger Wojtek Czyz verliehen.

 

Gruppenfoto mit allen Siegern

 

Erstplatzierter Wilfried Scholl (Mitte) zusammen mit Wojtek Czyz,
vierfacher Paralympics-Sieger (links) und Armin Lang,

Leiter der vdek-Landesvertretung (rechts)

 

Wojtek Czyz im Interview


GKV-Versorgungs-

strukturgesetz: 

Hält der Titel, was er verspricht?

 

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