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Psychiatrische häusliche Krankenpflege

Die Versorgung Versicherter darf gemäß § 132a SGB V nur durch zugelassene Pflegedienste erfolgen. Um Leistungen nach § 132a SGB V mit den Krankenkassen abrechnen zu können, benötigen Sie daher eine Zulassung.

Den folgenden Unterlagen können Sie die Zulassungsvoraussetzungen für psychiatrische häusliche Krankenpflegedienste entnehmen. Ebenso finden Sie hier die Qualitätsvoraussetzungen für die Leistungserbringung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

 

 


GKV-Versorgungs-

strukturgesetz: 

Hält der Titel, was er verspricht?

 

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