Vollstationäre Pflege
Die Versorgung Versicherter darf gemäß § 72 SGB XI nur in zugelassenen Pflegeeinrichtungen erfolgen. Um Leistungen nach § 43 SGB XI mit den Pflegekassen abrechnen zu können, benötigen Sie daher eine Zulassung.
Den folgenden Unterlagen können Sie die Zulassungsvoraussetzungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen entnehmen. Ebenso finden Sie hier die Qualitätsvoraussetzungen für die Leistungserbringung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Strukturerhebungsbogen (Antragsformular)
Maßnahmen und Grundsätze nach § 113 SGB XI
Rahmenvertrag Rheinland-Pfalz
Rahmenvereinbarung zum Verfahren von Vergütungsverhandlungen
Rahmenvereinbarung zu § 87 b SGB XI
GKV-Versorgungs-
strukturgesetz:
Hält der Titel, was er verspricht?
Weitere Themen:
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Landesvertretung Rheinland-Pfalz




