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Vollstationäre Pflege

Die Versorgung Versicherter darf gemäß § 72 SGB XI nur in zugelassenen Pflegeeinrichtungen erfolgen. Um Leistungen nach § 43 SGB XI mit den Pflegekassen abrechnen zu können, benötigen Sie daher eine Zulassung.

Den folgenden Unterlagen können Sie die Zulassungsvoraussetzungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen entnehmen. Ebenso finden Sie hier die Qualitätsvoraussetzungen für die Leistungserbringung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

 

 


GKV-Versorgungs-

strukturgesetz: 

Hält der Titel, was er verspricht?

 

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