Pflege
Für pflegebedürftige Menschen in Rheinland-Pfalz steht ein vielfältiges Hilfeangebot zur Verfügung:
Es gibt flächendeckend ambulant tätige Pflegedienste, die ins Haus kommen und dort die Pflege übernehmen. Die Betreuung Pflegebedürftiger am Tage, wenn zum Beispiel die Angehörigen berufstätig sind oder entlastet werden sollen, übernehmen sogenannte "Tagespflegen". Wird nur eine Betreuung in der Nacht erforderlich, stellen auch einige dieser Tagespflegen eine Nachtpflege sicher. Dies ist ein teilstationäres Angebot, das die ambulante Pflege zu Hause flankiert.
Reichen die ambulanten oder teilstationären Angebote auf Grund der Schwere der Pflegebedürftigkeit nicht (mehr) aus, kommen stationäre Einrichtungen zum Zuge. Sogenannte "Kurzzeitpflegen" stellen die Pflege für die Dauer von bis zu vier Wochen im Jahr sicher. Eine solche Betreuung greift zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn eine Verlegung direkt nach Hause noch nicht möglich ist. Daneben steht das Angebot der vollstationären Pflege. In diesem Fall wird neben der Pflege auch Unterkunft und Verpflegung gestellt. Diese "Rund-um-die-Uhr"-Versorgung übernimmt eine Vielzahl von Einrichtungen unterschiedlichster Größe und Ausrichtung.
Nachfolgend finden Sie Informationen und Unterlagen für bereits zugelassene Einrichtungen und solche, die noch zugelassen werden wollen.
Länderreport
GKV-Versorgungs-
strukturgesetz:
Hält der Titel, was er verspricht?
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