Gemeinsame Pressemitteilung
mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland
Saarbrücken, 23.9.2010
Honorarverhandlungen zwischen Zahnärzten und Ersatzkassen im Saarland erfolgreich abgeschlossen -
vdek und KZV Saarland fordern: Gesetzgeber muss Wettbewerbsnachteile der Ersatzkassen beim zahnärztlichen Honorar beseitigen
Am Ende langer, teils schwieriger Verhandlungen zwischen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Saarland (KZVS) und der Verhandlungsdelegation der Ersatzkassen über die Honorarverträge der Jahre 2009 und 2010 steht ein für beide Seiten akzeptables Verhandlungsergebnis. Das jetzt erzielte Ergebnis konnte schließlich im Verhandlungsweg ohne Schiedsamt erreicht werden.
Die zahnärztlichen Honorare, die die Ersatzkassen für die Behandlung ihrer Versicherten an die saarländischen Zahnärzte zahlen, wurden moderat gesteigert. Gleichzeitig wurde für jede Ersatzkasse im Saarland eine individuelle Ausgabenobergrenze vereinbart.
„Mit dem Vertragsabschluss zwischen den Ersatzkassen und der KZVS ist es gelungen, die Versorgung der Versicherten trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen auf einem weiterhin hohen Niveau sicherzustellen. Dass diese Einigung ohne Schiedsamt zustande kam, zeigt, dass die Selbstverwaltung im Saarland funktioniert und auch in einem schwierigen Umfeld zu einvernehmlichen Lösungen im Stand ist“, sagte der Präsident der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Saarland, Sanitätsrat Dr. Manfred Grub. Der stellvertretende Leiter des Ersatzkassenverbandes im Saarland (vdek), Martin Schneider betonte, dass es den Ersatzkassen mit diesem Abschluss gelungen sei, die Vergütungsabstände zu den Honoraren der anderen Kassenarten nicht weiter zu vergrößern.
Historisch bedingt zahlen die Ersatzkassen höhere Vergütungen an die Zahnärzte als alle anderen Kassenarten. Das IGES-Institut, Berlin, hat auf Basis der zahnärztlichen Vergütungen des Jahres 2005 die Mehrbelastung für die Ersatzkassen errechnet. Diese belief sich schon damals bundesweit auf eine Summe von ca. 169,3 Millionen Euro pro Jahr mit steigender Tendenz.
„Spätestens seit Einführung des Gesundheitsfonds mit einheitlichem Beitragssatz und Zuweisungen an die Kassen, bei der die historisch bedingten Mehrbelastungen nicht berücksichtigt werden, ist eine unterschiedliche Vergütung nicht mehr angemessen und sachgerecht“, so Schneider. Deshalb bleibe die Forderung der Ersatzkassen an den Gesetzgeber auch nach diesem Vertragsabschluss bestehen, die Vergütungsabstände bei der zahnärztlichen Honorierung, wie im Arztbereich bereits geschehen, schnellstmöglich zu beseitigen. Der aktuelle Referentenentwurf zum GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG), der derzeit auf Bundesebene beraten würde, sehe hierzu leider keinerlei Regelungen vor, obwohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP aus dem Jahr 2009 eine umfassende Vergütungsreform im zahnärztlichen Bereich angekündigt worden sei. Dieser Forderung schließt sich die Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland an.
Es sei nicht einzusehen, sagte Schneider, dass im zahnärztlichen Bereich der Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Leistung“ anders als in den anderen Leistungsbereichen der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht gelten solle.
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Federführend für die Veröffentlichung:
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