Integrierte Versorgungsmodelle der vdek-Landesvertretung
Das SGB V spricht in den §§ 140a ff. SGB V von integrierter Versorgung (IV) als
-
"eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten" oder
-
"eine interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung".
Dabei stehen den Krankenkassen sämtliche Möglichkeiten der Einbeziehung mehrerer Leistungssektoren unter Einbindung der jeweils betroffenen Vertragspartner zur Verfügung. Im Vordergrund werden jedoch sicherlich Projekte zur Überwindung der Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung bzw. zwischen der Akutversorgung und der Rehabilitation stehen. Aber auch Versorgungsketten über alle drei Sektoren sind denkbar. In allen Fällen kann dabei auch die Arzneimittelversorgung einbezogen werden (§ 129 Abs. 5b SGB V).
Bessere Behandlungsergebnisse bei zugleich wirtschaftlicherem Ressourceneinsatz können nur durch Rahmenbedingungen entstehen, die Freiträume für flexible Leistungs- und Finanzströme zulassen. Voraussetzung dafür ist die Überwindung von sektoralen, strikt kollektivvertraglichen Strukturen, die für zahlreiche Schnittstellenprobleme im deutschen Gesundheitswesen verantwortlich sind.
Dafür bieten nunmehr die GMG-Neuregelungen zu § 140 a ff. SGB V ideale Voraussetzungen.
Die Ersatzkassenverbände haben bisher im Saarland drei intergrierte Versorgungsmodelle entwickelt und umgesetzt.
Integrierte Versorgung "Optimierung der psychiatrischen Versorgung"
Die Zahl der psychischen Erkrankungen steigt ständig, die Behandlung ist oft langwierig und verursacht hohe Kosten. Krankheitsbilder wie Alkoholkrankheit oder Depression werden häufig erst spät diagnostiziert. Behandlungen sind nicht immer bestmöglich koordiniert, wiederholte Krankenhausaufenthalte und damit verlängertes Leid der Patienten können die Folge sein.
Deshalb haben die Ersatzkassen im Saarland am 1. Mai 2005 mit dem SHG Klinikum Merzig, niedergelassenen Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten einen Vertrag zur integrierten Versorgung geschlossen. Durch die Arbeit eines Fallmanagement-Teams sollen die Voraussetzungen für die Verbesserung der Behandlungskontinuität in der Versorgung der Versicherten geschaffen werden. Die Betroffenen erhalten einen individuell auf ihre Erkrankung abgestimmten Behandlungsplan. Ab Januar 2007 ist auch die AOK des Saarlandes dem Vertrag beigetreten. Hier weitere Informationen zum downloaden:
| Presseerklärung |
| Präsentation erste Ergebnisse |
Integrierte Versorgung "Schlaganfall kein Schicksal"
Der Schlaganfall steht am Ende einer Kette von Risikofaktoren und ungünstigen Begleitumständen. Pro Jahr ereignen sich in Deutschland etwa 200.000 Schlaganfälle und es müssen zwischen 650.000 bis 945.000 Patienten mit einem Zustand nach Schlaganfall versorgt werden. Etwa 20 % dieser Patienten versterben innerhalb der ersten 4 Wochen, 37 % innerhalb eines Jahres und ca. 60 % in einem Zeitraum von 5 Jahren. Das Risiko eines weiteren Schlaganfalls liegt in den ersten 5 Jahren zwischen 15%-40%.
Mittels dieser Integrierten Versorgung wurde gemeinsam von den Ersatzkassen, dem Klinikum Saarbrücken und niedergelassenen Ärzten ein spezielles Nachsorgeprogramm für Schlaganfallpatienten installiert, damit sekundärpräventiv ein weiterer Schlaganfall vermieden wird.
| Teilnahmeerklärung Ärzte |
| Flyer |
Länderreport
GKV-Versorgungs-
strukturgesetz:
Hält der Titel, was er verspricht?
Weitere Themen:
- » Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden des vdek, Thomas Ballast
- » Ausgabenentwicklung bei Arzneimitteln
- » Saarländischer Krankenhausplan 2011 - 2015
Landesvertretung Saarland



