Vertragsärztliche Versorgung: Neuordnung der bedarfsplanerischen Grundlagen erforderlich
Die Zukunftssicherung der ärztlichen Versorgung in Sachsen steht seit Jahren im Fokus der öffentlichen Berichterstattung. Auch überregional erfährt das Thema verstärkte Aufmerksamkeit: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird sich noch in diesem Jahr mit einer Modifizierung der bedarfsplanerischen Grundlagen für die vertragsärztliche Versorgung – der Bedarfsplanungs-Richtlinie - auseinandersetzen und eine mutmaßlich zukunftsorientierte Neujustierung vornehmen.
Die Ersatzkassen begrüßen diese Aktivitäten zur Neuordnung der Bedarfsplanung.
Unsere Positionen zur Schaffung von angemessenen Planungsmöglichkeiten für eine wohnortnahe hausärztliche sowie einer bedarfsgerechten fachärztlichen Versorgung erfahren Sie im untenstehenden Link.
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Stärken und Schwächen des "Landärztegesetzes"
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