Wappen: Landesvertretung SachsenLandesvertretung Sachsen
Gesundheitsfonds

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 wird im Gesundheitswesen Deutschlands eine einschneidende Zäsur vorgenommen. Ab diesem Zeitpunkt müssen die gesetzlichen Krankenkassen die erhobenen Beiträge an den Gesundheitsfonds abführen. Aus diesem Fonds erhalten die Krankenkassen ihre Finanzmittel zur Deckung der Ausgaben. Für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt ab diesem Zeitpunkt der von der Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegte einheitliche Beitragssatz.

Das vorliegende Glossar dient der schnellen Information über die gängigen Begrifflichkeiten und erläutert diese kurz und prägnant.

 

Glossar - Die wichtigsten Begriffe zum Gesundheitsfonds


Länderreport

 

Kabinettsentwurf Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz

 

Weitere Themen: 

  • » Abrechnungsmanipulation
  • » Ärztliche Versorgungssituation
  • » Qualitätsprüfungen Pflege
  • » Arztlotse