Pressemitteilung
der vdek-Landesvertretung
Sachsen
Dresden, 03.02.2009
Ersatzkassen bieten auch 2009 zusätzliche Schutzimpfungen an
Sachsen bleibt auch 2009 Vorreiter beim Impfschutz. Wie die Leiterin der Landesvertretung des Verbandes der
Ersatzkassen e.V. (vdek), Silke Heinke, erklärte, können Versicherte der Ersatzkassen weiterhin Schutzimpfungen in
Anspruch nehmen, die über die bundesweit vorgeschriebenen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen.
Das sieht eine Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen vor.
„Wir haben in unserem Bundesland ein hohes Maß bei der Prophylaxe von Infektionskrankheiten durch
Schutzimpfungen. Dieses Niveau wollen wir für unsere Versicherten halten“, sagte Heinke. „Beispielsweise
wird die Immunisierung gegen Grippe in Sachsen als Standardimpfung schon ab dem 50. Lebensjahr empfohlen. Im Bund gibt
es die Empfehlung erst ab dem 60. Lebensjahr.“
Die Unterschiede gründen in der parallelen Existenz zweier Expertengremien, der Ständigen Impfkommission (STIKO) des
Bundes und der Sächsischen Impfkommission (SIKO). Auf der Basis der STIKO-Empfehlungen wird die Leistungspflicht aller
gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Die Empfehlungen der SIKO entfalten in der Konsequenz einen weniger
verpflichtenden Charakter und gelten ausschließlich für Sachsen. Die sächsischen Krankenkassen können die Kosten der
zusätzlichen Impfleistungen auf freiwilliger Basis vergüten.
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