Disease Management-Programme
Seit 01.04.2003 werden in Sachsen sogenannte Disease-Management-Programme (DMP) für spezielle (chronische) Erkrankungsbilder durch die Ersatzkassen angeboten. Diese zielen darauf, die Versorgung und Betreuung der Erkrankten zu verbessern. Sie nehmen insbesondere deshalb eine herausragende Stellung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ein, weil gerade bei chronischen Krankheitsbildern ein gut abgestimmtes und kontinuierliches Vorgehen unerlässlich ist. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Risiken für Komplikationen und auch gesundheitliche Folgeschäden weitestgehend ausgeschlossen werden können.
Innerhalb dieser Programme ist ein strukturiertes Vorgehen festgelegt, das die Einbeziehung von Qualitätskriterien und ein enger abgestimmtes Zusammenarbeiten aller am Behandlungsprozess beteiligten Personen (Ärzte, Krankenhäuser, Patienten) vorsieht. Beispielsweise werden verbindliche Dokumentationsparameter genutzt und die Therapie an bestimmten wissenschaftlichen Empfehlungen ausgerichtet. Letztlich zielt dieses gemeinsame und institutionen-übergreifende Vorgehen zu einer verbesserten Versorgung und damit einer erhöhten Lebensqualität für chronisch kranke Patienten.
Wesentliche Aspekte der DMP, die zu einer Qualitätsverbesserung führen sollen, sind:
-
Behandlung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft unter Berücksichtigung auf der Basis evidenzbasierter Leitlinien bzw. der jeweils besten verfügbaren medizinischen Evidenz (einschließlich Medikation)
- Koordination der Behandlung und Vermeidung von Doppeluntersuchungen
-
Dokumentation und umfassende Qualitätssicherung
Die Krankheitsbehandlung erfolgt dabei auf Basis von Leitlinien, die für das jeweilige Krankheitsbild entwickelt und wissenschaftlich überprüft werden.
Diese Leitlinien wurden in wissenschaftlichen Studien auf ihre Wirksamkeit, ihre Sicherheit und ihren Nutzen für den Patienten überprüft. Eine Orientierung an Leitlinien stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten anhand aktueller, wissenschaftlich belegbarer Erkenntnisse behandelt werden. Für den Arzt stellen sie eine Empfehlung für die Behandlung dar, die ihm aber gleichzeitig ausreichend Freiraum zur Berücksichtigung individueller Bedürfnisse eines Erkrankten lässt. Die für eine hochwertige und individuelle Versorgung notwendige Therapiefreiheit des Arztes wird nicht eingeschränkt.
Im DMP Diabetes mellitus Typ II, Asthma bronchiale, COPD (Chronisch obstruktive Lungenerkrankung) und DMP Koronare Herzkrankheit übernehmen in der Regel der Hausarzt / die Hausärztin im Rahmen der Behandlung eine Lotsenfunktion, indem sie die Patientinnen und Patienten durch das verzweigte System der Gesundheitsversorgung leiten und die gesamte Behandlung steuern. Im DMP Brustkrebs übernimmt diese Funktion der Gynäkologe. Im DMP Diabetes mellitus Typ I übernehmen die diabetologischen Schwerpunktpraxen die koordinierende Funktion.
Die Einschreibung in ein DMP erfolgt beim teilnehmenden Vertragsarzt, der Sie auch über die Versorgungsinhalte informiert.
Folgende Teilnehmerzahlen wurden per Dezember 2010 für die in Sachsen bestehenden DMP´s ermittelt:
|
Krankheitsbild |
Starttermin |
Teilnehmende Ersatzkassenpatienten
|
Teilnehmende |
Teilnehmende Krankenhäuser |
|
Diabetes mellitus Typ II
|
01.04.2003 |
63.434 |
2.450 |
25 |
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Koronare Herzkrankheit
|
01.01.2005 |
26.687 |
2.143 |
72 |
|
Brustkrebs
|
01.08.2006 |
1.577 |
252 |
24 |
|
Diabetes mellitus Typ I
|
01.01.2007 |
2.759 |
199 |
21 |
|
Asthma bronchiale |
01.07.2008 |
11.466 |
986 |
25 |
|
COPD |
01.07.2008 |
5.180 |
917 |
19 |
Die jeweiligen Anschriften der teilnehmenden Ärzte und Kliniken nennt Ihnen Ihr persönlicher Berater bei Ihrer Krankenkasse. Er informiert Sie außerdem ausführlich über die jeweiligen Programminhalte.
Seit 01.07.2010 wird im Rahmen des DMP KHK ein zusätzliches Behandlungsmodul für Patienten mit Herzinsuffizienz angeboten. Wesentliche Ziele sind die Reduktion der Sterblichkeit, Steigerung der Lebensqualität und die Steigerung oder Erhaltung der Belastbarkeit der Patienten. Wie auch in den anderen Programmen kommt es hier insbesondere auf die Abstimmung der Behandlung zwischen den beteiligten Ärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen an. Dies wird erreicht durch die Festlegung von Überweisungskriterien, Regelungen zur medikamentösen Therapie sowie die Schaffung von Schulungsangeboten für die Erkrankten. Teilnahmeberechtigt sind Patienten, die sich bereits im DMP koronare Herzkrankheit eingeschrieben haben.
Länderreport
Kabinettsentwurf Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz
Weitere Themen:
- » Abrechnungsmanipulation
- » Ärztliche Versorgungssituation
- » Qualitätsprüfungen Pflege
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Landesvertretung Sachsen



