Einladung und Datensicherheit
Die anspruchsberechtigten sächsischen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren werden von der „Zentralen Stelle
Mammographie-Screening“ eingeladen. Die Einladungen werden regional gestaffelt und über einen Zeitraum von zwei
Jahren verteilt. Die Einladungen werden zwischen den befundenden Ärzte vor Ort und der Zentralen Stelle abgestimmt. Die
Zentrale Stelle sagt Ihnen auch, welche Aufnahmeeinheit für Sie zuständig ist. Die Daten für die Einladung kommen vom
Einwohnermeldeamt. Es spielt dabei keine Rolle, wo Sie versichert sind.
Nehmen Sie den vereinbarten Termin nicht wahr, werden Sie einmal erinnert, dann werden Ihre Daten gelöscht - egal, ob
Sie teilgenommen haben oder nicht. In zwei Jahren werden Sie dann automatisch wieder eingeladen.
Nehmen Sie den Termin wahr, werden Ihre Daten - wie bei einem normalen Arztbesuch - in der Screening-Praxis archiviert.
So können spätere Aufnahmen mit früheren verglichen werden. Dabei unterliegen Ihre Daten wie bei allen anderen
Behandlungen auch der ärztlichen Schweigepflicht. Sollten aber Ihre Mammographie-Unterlagen aus Gründen der
Qualitätssicherung an das übergeordnete Referenzzentrum weitergeleitet werden, geschieht dies nicht ohne Ihr
Einverständnis.
Zusätzlich werden aus Ihren Daten zwei Kennziffern gebildet, die nicht entschlüsselt werden können. So kann die
Qualität der Untersuchungen anonym kontrolliert und zudem geprüft werden, ob das Programm erfolgreich war. Der Schutz
Ihrer Daten ist dabei zu jeder Zeit gewährleistet.

Stärken und Schwächen des "Landärztegesetzes"
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