Untersuchung und Befundung
Alle am Mammographie-Screening teilnehmenden Ärzte müssen hohe Qualitätsauflagen erfüllen. Sie müssen besondere
Qualifikationen nachweisen und sich laufend fortbilden. Jeder zugelassene Arzt bzw. jede zugelassene Ärztin des
Programms beurteilt die Aufnahmen von mindestens 5.000 Frauen - Jahr für Jahr, weil Erfahrung die Zuverlässigkeit der
Befunde verbessert.
Die Untersuchung (Screening-Mammographie) führt eine speziell geschulte radiologische Fachkraft durch. Die Aufnahmen
jeder Frau werden von mindestens zwei Ärzten begutachtet. Auffällige Befunde werden von mehreren am Programm
beteiligten Ärzten gemeinsam besprochen. Das Ergebnis wird Ihnen innerhalb von sieben Werktagen nach der Untersuchung
übersandt. Zeigen sich auf den Röntgenaufnahmen auffällige Veränderungen die abgeklärt werden müssen, werden Sie
kurzfristig zu weiteren Untersuchungen eingeladen. Bisherige Erfahrungen zeigen jedoch, dass 80% der Frauen, die wegen
einer auffälligen Mammographie erneut eingeladen wurden, keinen Brustkrebs hatten.
Bei der Abklärungsuntersuchung erfolgt zunächst ein Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt, die/der die
Screening-Einheit leitet. Sie/er bespricht mit Ihnen die Aufnahmen und informiert über die weiteren notwendigen
Untersuchungen. Zu dem Gespräch kann eine Person des Vertrauens mitgebracht werden. Bei den meisten Frauen kann bereits
zu diesem Zeitpunkt Brustkrebs ausgeschlossen werden. Bei wenigen Frauen kann allerdings die Entnahme einer Gewebeprobe
erforderlich sein, bevor abschließend eine Diagnose gestellt werden kann. Die Gewebeproben werden von einer/m
Spezialistin/Spezialisten beurteilt. Nach wenigen Tagen, wenn das Ergebnis vorliegt, bespricht die Ärztin/der Arzt das
Ergebnis nochmals persönlich mit Ihnen. Das abschließende Ergebnis erhalten Sie in der Regel innerhalb von einer Woche
nach der ersten Abklärungsuntersuchung. Sollte sich doch der Verdacht auf eine Krebserkrankung bestätigen, bespricht
die Ärztin/der Arzt, die/der die Abklärungsuntersuchungen durchgeführt hat, mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Stärken und Schwächen des "Landärztegesetzes"
Weitere Themen:
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