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Untersuchung und Befundung

 

Alle am Mammographie-Screening teilnehmenden Ärzte müssen hohe Qualitätsauflagen erfüllen. Sie müssen besondere Qualifikationen nachweisen und sich laufend fortbilden. Jeder zugelassene Arzt bzw. jede zugelassene Ärztin des Programms beurteilt die Aufnahmen von mindestens 5.000 Frauen - Jahr für Jahr, weil Erfahrung die Zuverlässigkeit der Befunde verbessert.

Die Untersuchung (Screening-Mammographie) führt eine speziell geschulte radiologische Fachkraft durch. Die Aufnahmen jeder Frau werden von mindestens zwei Ärzten begutachtet. Auffällige Befunde werden von mehreren am Programm beteiligten Ärzten gemeinsam besprochen. Das Ergebnis wird Ihnen innerhalb von sieben Werktagen nach der Untersuchung übersandt. Zeigen sich auf den Röntgenaufnahmen auffällige Veränderungen die abgeklärt werden müssen, werden Sie kurzfristig zu weiteren Untersuchungen eingeladen. Bisherige Erfahrungen zeigen jedoch, dass 80% der Frauen, die wegen einer auffälligen Mammographie erneut eingeladen wurden, keinen Brustkrebs hatten.

Bei der Abklärungsuntersuchung erfolgt zunächst ein Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt, die/der die Screening-Einheit leitet. Sie/er bespricht mit Ihnen die Aufnahmen und informiert über die weiteren notwendigen Untersuchungen. Zu dem Gespräch kann eine Person des Vertrauens mitgebracht werden. Bei den meisten Frauen kann bereits zu diesem Zeitpunkt Brustkrebs ausgeschlossen werden. Bei wenigen Frauen kann allerdings die Entnahme einer Gewebeprobe erforderlich sein, bevor abschließend eine Diagnose gestellt werden kann. Die Gewebeproben werden von einer/m Spezialistin/Spezialisten beurteilt. Nach wenigen Tagen, wenn das Ergebnis vorliegt, bespricht die Ärztin/der Arzt das Ergebnis nochmals persönlich mit Ihnen. Das abschließende Ergebnis erhalten Sie in der Regel innerhalb von einer Woche nach der ersten Abklärungsuntersuchung. Sollte sich doch der Verdacht auf eine Krebserkrankung bestätigen, bespricht die Ärztin/der Arzt, die/der die Abklärungsuntersuchungen durchgeführt hat, mit Ihnen das weitere Vorgehen.


Stärken und Schwächen des "Landärztegesetzes"

 

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