Pflegeversicherung in Sachsen
Hilfe für pflegebedürftige Menschen
Eine zentrale Stellung bei der Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes nimmt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI ein. Erste Benotungen liegen von Pflegeeinrichtungen liegen seit Januar 2010 vor.
Für detaillierte Informationen zu ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen steht Ihnen der vom Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) entwickelte Pflegelotse unter
www.pflegelotse.de
zur Verfügung. Mit Suchkriterien wie Postleitzahl oder Ort ist die Anwendung unproblematisch. Hier finden Sie Angaben zu den einzelnen Vergütungsbestandteilen wie Pflegesatz, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie das Gesamtheimentgelt. Man kann sich schnell einen Überblick über den unter Berücksichtigung der Leistung der Pflegekassen zu leistenden Eigenanteil des Versicherten verschaffen. Ein Vergleich mehrerer Pflegeeinrichtungen ist gut möglich.
Der Pflegelotse soll jedoch nicht die Pflegeberatung durch die Pflegekassen ersetzen. Diese können Sie nach wie vor in den Geschäftsstellen der Ersatzkassen in gewohnter Weise in Anspruch nehmen.
An dieser Stelle verweisen wir auch auf die Internet-Plattform des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz:
Hier finden Sie viele wichtige Informationen rund um das Thema "Pflege", so beispielsweise auch zu Beratungsangeboten der einzelnen Kommunen.
| Erfahrungsbericht Pflegeberatung |
| Informationen zu Ambulanten Hospizdiensten |
Länderreport
Kabinettsentwurf Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz
Weitere Themen:
- » Abrechnungsmanipulation
- » Ärztliche Versorgungssituation
- » Qualitätsprüfungen Pflege
- » Arztlotse
Landesvertretung Sachsen



