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Qualitätssicherung



Um eine effiziente und qualitätsorientierte Versorgung der Versicherten sicherstellen zu können, sind vertraglich gebundene Rehabilitationseinrichtungen verpflichtet worden, an entsprechenden Qualitätssicherungsverfahren teilzunehmen.

Informationen dazu können Sie dem gemeinsamen Internet-Auftritt der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Qualitätssicherungsverfahren unter www.qs-reha.de entnehmen.


Stärken und Schwächen des "Landärztegesetzes"

 

Weitere Themen: 

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