Qualitätssicherung
Um eine effiziente und qualitätsorientierte Versorgung der Versicherten sicherstellen zu können, sind vertraglich
gebundene Rehabilitationseinrichtungen verpflichtet worden, an entsprechenden Qualitätssicherungsverfahren
teilzunehmen.
Informationen dazu können Sie dem gemeinsamen Internet-Auftritt der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum
Qualitätssicherungsverfahren unter www.qs-reha.de
entnehmen.

Stärken und Schwächen des "Landärztegesetzes"
Weitere Themen:
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Landesvertretung Sachsen



