Rettungsdienst im Freistaat Sachsen
Mit dem Inkratftreten des "Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz" zum 01.01.2005 wurde der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren wie Bränden, Unglücksfällen, öffentlichen Notständen und Katastrophen verbessert.
Ziel des Gesetzes ist es u. a., Patienten, die sich in Lebensgefahr befinden, unverzüglich medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Dafür sind die regional zuständigen Rettungsleitstellen unter der einheitlichen Notrufnummer 112 zu erreichen.
Im Freistaat Sachsen sind die Landkreise und kreisfreien Städte die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und untergliedern sich in 13 Bereiche. Für eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Notfallrettung stehen in den 153 Rettungswachen insgesamt 210 Rettungswagen, 201 Krankentransportwagen und 76 Notarzteinsatzfahrzeuge zur Verfügung. Für die Besetzung der Fahrzeuge stehen mehr als 2.300 hauptamtliche Rettungsassistenten und Rettungssanitäter zur Verfügung.
Träger der Luftrettung ist der Freistaat Sachsen. Hierfür werden an vier Standorten (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig) Rettungshubschrauber vorgehalten.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen gemäß Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) die Kosten für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse und nach ärztlicher Bescheinigung notwendig sind. Die anteilige Zuzahlung des Versicherten beträgt 10 Prozent der Fahrkosten, mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Eine Zuzahlungspflicht besteht auch für Versicherte unter 18 Jahren. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei Überschreitung der Belastungsgrenze möglich.
Im Falle von nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen sollte der Hausarzt bzw. der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst kontaktiert werden. Informationen dazu können der Tagespresse entnommen werden.
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