Selbsthilfe
Die Selbsthilfe ist eine besondere Form bürgerschaftlichen Engagements. Sie beruht auf den Prinzipien der Gegenseitigkeit sowie einer "überschaubaren" Solidarität. Sie stellt damit eine Hilfe für sich selbst und andere dar. Die Bedeutung der Selbsthilfe wird heute von allen gesellschaftlich relevanten Institutionen anerkannt. So trägt die Selbsthilfe zur Verbesserung der individuellen Situation kranker, behinderter und sozial benachteiligter Personen bei, indem sie Ausgrenzung und Isolation entgegenwirkt und die individuellen Kompetenzen der Betroffenen und ihrer Angehörigen aktiviert und fördert.
In der Selbsthilfe werden die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die kassenindividuelle Förderung unterschieden.
Informationen und Antragsformulare finden Sie hier:
| kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) |
| kassenindividuelle Förderung (Projektförderung) |
Mit dem am 6. Oktober 2009 in seiner Überarbeitung erschienenen neuen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung erhalten Sie die Möglichkeit, sich über Inhalte, Verfahrensweisen zur Förderung der Selbsthilfe nach § 20 c SGB V zu informieren. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Landesverbände der Krankenkassen, dem Verband der Ersatzkassen und durch die jeweiligen Krankenkassen selbst. Lesen Sie hier "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung - Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 6. Oktober 2009".
| Merkblatt zur Konteneinrichtung für Selbsthilfegruppen |
Länderreport
Kabinettsentwurf Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz
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