Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung in Sachsen
Mit der kassenartenübergreifenden Selbsthilfeförderung (sog. Pauschalförderung) können laufende Kosten, wie beispielsweise Miete, Sach- Honorar- und Fahrtkosten bezuschusst werden. Einen Antrag auf Pauschalförderung können die Landesverbände der Selbsthilfeorganisationen und die Selbsthilfegruppen bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das folgende Jahr stellen.
Auch Selbsthilfekontaktstellen können einen Antrag auf kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung stellen. Selbsthilfekontaktstellen sind örtliche oder regional arbeitende Beratungseinrichtungen der Selbsthilfe. Sie stellen themen- bzw. indikationsübergreifende Dienstleistungsangebote bereit, die auf die Unterstützung und Stabilisierung von Selbsthilfeaktivitäten abzielen. Sie begleiten und unterstützen die Gründung von neuen Selbsthilfegruppen bzw. geben infrastrukturelle Hilfe.
Die Antragsformulare für die Landesverbände, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen können Sie unter den folgenden Links herunterladen:
◊ Antragsformular Landesverbände (Word-Datei), (PDF-Datei)
◊ Antragsformular Selbsthilfegruppen (Word-Datei), (PDF-Datei)
◊ Antragsformular Selbsthilfekontaktstellen (Word-Datei), (PDF-Datei)
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen“ finanziert, welche durch die Landesverbände der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen in Sachsen gegründet wurde. Über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel entscheidet die „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen“ unter Beteiligung der Selbsthilfevertreter in Sachsen.
Die Federführung in der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen“ wechselt jährlich. Für 2012 sind die Förderanträge für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung der Landesverbände der Selbsthilfeorganisationen und der Selbsthilfekontaktstellen an die:
Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz, Jagdschänkenstr. 50, 09117 Chemnitz
zu stellen.
Die Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen erfolgt regional bei dem zuständigen Landesverband der Krankenkasse und dem Verband der Ersatzkassen in Sachsen. Die regionale Aufteilung und die Zuordnung zu dem federführenden Landesverband können Sie hier einsehen.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Sachsen ist regionaler Federführer für die Selbsthilfegruppen in der Stadt Leipzig und im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge.
Antragsfrist ist der 31.12. des laufenden Jahres für das Folgejahr.
Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sind zu dokumentieren. Nach Abschluss der Förderung ist der Verwendungsnachweis an den/die fördermittelgegebende(n) Krankenkassenverband/Krankenkasse bis spätestens 31.03. des darauffolgenden Jahres zu übersenden.
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| Transparenz über die Fördermittel 2011 |
Ihre Ansprechpartnerin:
vdek-Landesvertretung Sachsen
Frau Anne-Kathrin Richter
Glacisstraße 4
01099 Dresden
Tel.: 03 51 / 87 65 5 45
E-Mail:anne-kathrin.richter@vdek.com

Stärken und Schwächen des "Landärztegesetzes"
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