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Kassenindividuelle Förderung in Sachsen



Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz, kurz GKV-WSG, für die Selbsthilfeförderung neue Regelungen festgeschrieben. Die Hälfte der bereit zu stellenden Fördermittel muss ab 2008 von den Krankenkassen für eine kassenindividuelle Förderung der Selbsthilfe zur Verfügung gestellt werden.

Durch die kassenindividuelle Förderung (sog. Projektförderung) können zeitlich begrenzte Projekte durch die Selbsthilfe gefördert werden. Einen Antrag auf Projektförderung können sowohl die Landesverbände der Selbsthilfeorganisationen als auch die regionalen/örtlichen Selbsthilfegruppen stellen.

Landesverbände der Selbsthilfe
richten ihre Projektanträge an die vdek-Landesvertretung Sachsen (Adresse siehe unten).

Ο Antragsformular Landesverbände (Word-Datei)
Ο Antragsformular Landesverbände (PDF-Datei)

Selbsthilfegruppen richten ihre Projektanträge an die Geschäftsstellen der Ersatzkassen vor Ort. Nähere Informationen zur kassenindividuellen Förderung erhalten Sie bei allen Ersatzkassen.


Ο Antragsformular Selbsthilfegruppen (Word-Datei)
Ο Antragsformular Selbsthilfegruppen (PDF-Datei)

Anträge können Sie jeweils bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das Folgejahr stellen.

Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sind zu dokumentieren. Nach Abschluss der Förderung ist der Verwendungsnachweis an den/die fördermittelgebende(n) Krankenkassenverband/Krankenkasse bis spätestens 31.03. des darauffolgenden Jahres zu übersenden.


Ihre Ansprechpartnerin:
vdek-Landesvertretung Sachsen
Frau Anne-Kathrin Richter
Glacisstraße 4
01099 Dresden

Tel.: 03 51 / 87 65 5 45
E-Mail: anne-kathrin.richter@vdek.com


 


Stärken und Schwächen des "Landärztegesetzes"

 

Weitere Themen: 

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  • » Alkoholprävention
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