Zahnmedizin
| Festzuschüsse Zahnersatz |
Für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein neues Zuschuss-System für Zahnersatzleistungen. Die Krankenkassen zahlen Festzuschüsse. Die Höhe der Zuschüsse hängt vom Befund ab und ist unabhängig von der gewählten Art des Zahnersatzes.
Mit dem Zuschuss-System haben die Versicherten eine größere Wahlfreiheit, denn sie erhalten auch einen Zuschuss für Therapien, die in der Vergangenheit nicht bezuschusst wurden. Hierbei handelt es sich um sogenannte gleich- bzw. andersartige Versorgungen, die dann den Versicherten teilweise oder ganz nach der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) bzw. die Laborkosten nach BEB (Bundeseinheitliche Benennungsliste) in Rechnung gestellt werden. Es ist auf alle Fälle sinnvoll, sich im Vorfeld einer Behandlung von der Krankenkasse beraten zu lassen.
Versicherte, die regelmäßig in den letzten fünf Jahren die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen haben, erhalten einen um 20 % höheren Festzuschuss. Der Festzuschuss wird um 30 % erhöht, wenn die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 10 Jahren regelmäßig in Anspruch genommen wurden. Die jährliche Kontrolluntersuchung wird im Bonusheft dokumentiert.
Nach wie vor ist der Zahnersatz vor Behandlungsbeginn auf dem entsprechenden Heil- und Kostenplan der Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen.
| Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V |
Die Ersatzkassen beteiligen sich gemeinsam mit den Zahnärzten und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen an der Finanzierung von Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Maßnahmen werden in Kindergärten und Schulen durchgeführt.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe haben sich im Jahr 1992 die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen, die Körperschaften der Zahnärzte und die Kommunen des Freistaates Sachsen zusammengefunden und die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e. V. (LAGZ) gegründet.
Die LAGZ organisiert gemeinsam mit den regionalen Arbeitskreisen, die zwischenzeitlich in allen sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten bestehen, die Durchführung einer flächendeckenden gruppenprophylaktischen Betreuung der Kinder. Durchgeführt werden die Maßnahmen durch niedergelassene Zahnärzte, Zahnärzte der Jugendzahnkliniken sowie der Gesundheitsämter.
Die Aktionen werden zu 100 % von den gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen finanziert. Dafür stellen diese jährlich ca. 1,7 Mio EUR zur Verfügung. Der Verwaltungshaushalt der LAGZ wird dagegen jeweils hälftig von den Krankenkassen und den Körperschaften der Zahnärzte getragen.
Parallel zu den gruppenprophylaktischen Maßnahmen werden Reihenuntersuchungen durch die Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt. Die Auswertung dieser zeigt, dass mit den gruppenprophylaktischen Maßnahmen Karies erfolgreich bekämpft wird. 60 % der 12-Jährigen in Sachsen haben ein primär gesundes Gebiss. Bei 30 % ist es saniert, bei jedem 10. Schüler dieser Altersklasse besteht Behandlungsbedarf. Damit hat sich in Sachsen innerhalb von zehn Jahren der Wert, der Auskunft gibt über die Anzahl fehlender, sanierter und kariöser Zähne, in dieser Altersgruppe halbiert.
Inhalte der Gruppenprophylaxe
Mundgesundheitserziehung (theoretische und praktische Übungen zur Mundhygiene)
Ernährungsberatung
Aufklärung über Wirksamkeit von Fluoriden und deren praktische Anwendung
Motivation zum regelmäßigen Besuch des Zahnarztes
| Weitere Informationen finden Sie unter www.lagz-sachsen.de |
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