Mindestmengen für Kniegelenk-Totalendoprothese
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für die Leistung Kniegelenk-Endoprothese eine verbindliche Mindestmenge von jährlich 50 Eingriffen pro Krankenhaus festgelegt. Grundlage für diese Entscheidung ist die Tatsache, dass die Qualität der erbrachten Leistung in besonderem Maße von der erbrachten Leistungsmenge abhängt.
Weitere Informationen zum Thema Mindestmengen finden Sie auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de.
| Krankenhäuser mit mehr als 50 Knie-TEP (aktuelle Knie-TEP-Transparenzliste) |

Stärken und Schwächen des "Landärztegesetzes"
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