Patientenschulungen nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
Patientenschulungen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation beinhalten qualitativ hochwertige, wirksame und effiziente Schulungsmaßnahmen. Sie bieten für chronisch kranke Versicherte Hilfen zur Veränderung der Lebensweise und zur Bewältigung der Erkrankung. Folgende Schulungen können als ergänzende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen in Frage kommen:
- Ernährungsberatung
- Rehabilitative Rückenschule
- Schmerzbewältigung
- Patientenschulungen für behandlungsbedürftige adipöse Kinder und Jugendliche
- Patientenschulungen für asthmakranke Kinder und Jugendliche
- Patientenschulungen für asthmakranke Erwachsene
- Patientenschulungen für neurodermitiskranke Kinder und Jugendliche
Für die Erbringung von Patientenschulungen nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 für Versicherte der Ersatzkassen ist ein entsprechender Antrag unter Beifügung eines umfassenden Konzepts sowie Ihrer Qualifikationsnachweise zu stellen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Empfehlungen zu Patientenschulungen nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V:
| Gemeinsame Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen |
| Rahmenempfehlung der Ersatzkassen |

Stärken und Schwächen des "Landärztegesetzes"
Weitere Themen:
- » Krankenhausplan 2012/2013
- » Alkoholprävention
- » Pflege: Vergütung und Löhne
- » Landesbasisfallwert 2012
- » Gemeindenahe Psychiatrie
Landesvertretung Sachsen



