Verlängerungsanträge
Die Dauer von Rehabilitationsleistungen kann nach §§ 40 Abs. 3 und 41 Abs. 2 SGB V verlängert werden, wenn dieses aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist. Hierzu haben die Spitzenverbände der Krankenkassen einheitliche Antragsformulare herausgegeben. Inzwischen gibt es indikationsspezifische Verlängerungsanträge für die Bereiche Geriatrie, Neurologie, Psychosomatik und Abhängigkeitserkrankungen.
Weitere Angaben und Information können Sie hier nachlesen.

Stärken und Schwächen des "Landärztegesetzes"
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