Medizinische Rehabilitation
Zum Leistungsumfang der Ersatzkassen in Sachsen gehört auch die Versorgung der Versicherten mit ambulanten und stationären Rehabilitationsmaßnahmen, mit Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt sowie den notwendigen Maßnahmen zur Vorsorge.
In Sachsen existiert ein breites Spektrum von stationären (darunter zahlreiche Kinder-, Sucht-, Geriatrie- sowie Mutter-/Vater-/Kind-Einrichtungen) und ambulanten Einrichtungen, die vor allem von sächsischen Versicherten, aber auch von Versicherten aus dem gesamten Bundesgebiet in Anspruch genommen werden.
» Rehabilitation und Teilhabe Behinderter
Länderreport
Kabinettsentwurf Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz
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Landesvertretung Sachsen



