Stationäre Rehabilitation
Die vdek-Landesvertretung Sachsen schließt für ihre Mitgliedskassen Versorgungsverträge mit Vorsorge- und Reha-Einrichtungen. Grundlage dafür ist das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V).
Da die Ersatzkassenverbände bundesweit die Federführung für die Rehabilitation übernommen haben, sind Anträge auf Versorgungsverträge nach § 111 SGB V in Sachsen immer an die Landesvertretung der Ersatzkassenverbände zu richten. Im Freistaat Sachsen gibt es derzeit 49 vertraglich gebundene stationäre Rehabilitationseinrichtungen.

Stärken und Schwächen des "Landärztegesetzes"
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