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Zulassungsverfahren Heilmittel

 

Jeder Leistungserbringer im Bereich Heilmittel bedarf einer Zulassung nach § 124 SGB V. Die Voraussetzungen hierfür sind in den Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen einheitlich geregelt.

Ab dem 01.01.2010 haben der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (gesetzlich handelnd für die landwirtschaftlichen Krankenkassen) und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) vereinbart, ein gemeinsames Zulassungsverfahren durchzuführen.

Der Zulassungsantrag ist bei der vdek-Landesvertretung Sachsen zu stellen. Hierzu sind folgende Unterlagen ausgefüllt an die Landesvertretung zu senden:
- Antrag
- Berichtsbogen/Selbstauskunft und
- Anerkenntniserklärung.

Weiterhin fügen Sie bitte die nachstehenden Unterlagen bei:
- Berufsurkunde, ggf. Fortbildungsnachweis
- Grundriss/Skizze der Räume, Mietvertrag
- Nachweis einer Berufshaftpflicht
- Kopie der Bestätigung durch die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (SVI) für das Institutionskennzeichen.

Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der Rechtssicherheit eine Übersendung des Zulassungsantrages einschließlich der begleitenden Unterlagen ausschließlich auf dem Postwege erfolgen muss.

Sollten Sie Interesse an einer Zulassung nach § 124 SGB V haben, senden Sie Ihre Unterlagen und Nachweise mindestens 4 Wochen vor Eröffnung der Praxis an:

vdek-Landesvertretung Sachsen
Postfach 10 05 53
01075 Dresden

Bitte beachten Sie, dass Zulassungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

 

Hinweise und Details zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch nach § 302 SGB V finden Sie in dem nachfolgenden Link:

DOWNLOAD

Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V

Abrechnungsstellen der Ersatzkassen


Konkrete Anforderungen und Unterlagen für die Zulassung können Sie hier abrufen:

 

Ergotherapeuten
Logopäden
Masseure
Physiotherapeuten
Podologen


Rahmenempfehlungen und Rahmenverträge können Sie hier abrufen:

vdek
Landwirtschaftliche Krankenkassen

 


Vergütungslisten können Sie hier abrufen:

vdek

Ergotherapeuten (ab 01.10.2008)
Logopäden (ab 01.01.2012), (ab 01.01.2011)
Physiotherapeuten (ab 01.04.2012), (ab 01.01.2011)
Podologen (ab 01.09.2010)


Landwirtschaftliche Krankenkassen

Die Vergütungslisten für die landwirtschaftlichen Krankenkassen finden Sie unter www.LSV.de



Stärken und Schwächen des "Landärztegesetzes"

 

Weitere Themen: 

  • » Krankenhausplan 2012/2013
  • » Alkoholprävention
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