Inkontinenzversorgung in Pflegeheimen
Die Versorgung von Versicherten mit Inkontinenzhilfen in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie deren Abrechnung wird in § 33 Absatz 1 SGB V geregelt.
Die vdek-Landesvertretung Sachsen hat hierzu mit den Verbänden der Pflegeeinrichtungen in Sachsen einen Rahmenvertrag geschlossen. Dieser regelt mit Wirkung zum 01.09.2009 die Versorgung der Versicherten der Ersatzkassen mit Inkontinenzhilfen in vollstationären Pflegeinrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI.
Der Rahmenvertrag ersetzt die bisherigen Einzelverträge mit den vollstationären Pflegeinrichtungen. Diese können dem Rahmenvertrag mittels Erklärung beitreten. Der Beitritt ist ausschließlich gegenüber dem
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Postfach 100553
01075 Dresden
Fax: 03 51/8 76 55 43
zu erklären. Die Mitgliedskassen des vdek und deren Abrechnungsstellen erhalten durch die vdek-Landesvertretung Sachsen automatisch eine Information über den erfolgten Beitritt. Eine Information der vdek-Mitgliedskassen ist somit nicht erforderlich. Bitte nutzen Sie für den Beitritt, Ihre Abrechnung und eine mögliche Abtretung ausschließlich die als Vertragsanlagen vereinbarten Muster.
Den Rahmenvertrag und seine Anlagen können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen:
Rahmenvertrag
Anlage 1 Vergütungsvereinbarung
Anlage 2 Anerkenntniserklärung
Anlage 3 Abtretungserklärung
Anlage 4 Rechnungsmuster
Haben Sie Fragen zum Rahmenvertrag? Sprechen Sie uns an.
Gern stehen wir für weitere Auskünfte unter der Telefonnummer 0351/8765528 zur Verfügung.

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