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Fahrkosten

ACHTUNG: neues Abrechnungsverfahren für Krankenfahrten

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Sachsen hat mit mehr als 1.600 Unternehmen Vereinbarungen zur Leistungserbringung von Krankenfahrten geschlossen.

Für Taxifahrten wurde ein Rahmenvertrag mit dem Landesverband sächsischer Taxi- und Mietwagenunternehmer abgeschlossen. Sollte Ihrerseits Interesse an einer vertraglichen Regelung bestehen, senden Sie die ausgefüllte Anerkenntniserklärung mit einer Kopie der Genehmigungsurkunde für Taxen an die vdek-Landesvertretung Sachsen.

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Rahmenvertrag

Anerkenntniserklärung

Für Mietwagenunternehmer werden landesweit einheitliche Vereinbarungen geschlossen. Sollten Sie Interesse an einer vertraglichen Regelung mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der vdek-Landesvertretung Sachsen auf. Notwendig ist die Angabe Ihres Institutionskennzeichens und die Zusendung einer Kopie Ihrer Mietwagengenehmigungsurkunde. Der Vertrag wird daraufhin durch uns ausgefertigt und Ihnen übersandt.

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Mustervertragstext

Für besondere Fahrten für nicht umsetzbare Rollstuhlfahrer und nicht gehfähige Patienten mit Tragestuhl werden mit entsprechend geeigneten Vertragspartnern gesonderte Vereinbarungen geschlossen.

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Musterentgeltvereinbarung für nicht umsetzbare Rollstuhlfahrer

 Musterentgeltvereinbarung für nicht gehfähige Patienten mit Tragestuhl

Ihre Unterlagen senden Sie bitte an:


vdek-Landesvertretung Sachsen
Referat Ambulante Versorgung
Herrn Steffen Kögler
Glacisstraße 4
01099 Dresden
Tel.: 03 51 / 8 76 55 22
Fax: 03 51 / 8 76 55 43
E-Mail: steffen.koegler@vdek.com


Stärken und Schwächen des "Landärztegesetzes"

 

Weitere Themen: 

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  • » Alkoholprävention
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