Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Etwa 10 Prozent aller sterbenden Menschen benötigen eine besonders aufwändige hochspezialisierte Versorgung, um bis zu ihrem Lebensende in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld verbleiben zu können. Meist sind dies Menschen mit einer bösartigen Tumorerkrankung. Bisher wurden die Betroffenen häufig ins Krankenhaus eingewiesen, um eine multiprofessionelle Versorgung sicherstellen zu können. Zukünftig soll den Versicherten nun eine medizinisch-pflegerische Betreuung zu Hause im Kreise ihrer Angehörigen ermöglicht werden. Deshalb haben sich die vdek-Landesvertretung Sachsen sowie die anderen Landesverbände der Primärkrankenkassen (Verbände) zu einer gemeinsamen vertraglichen Grundlage zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) verständigt.
Hiermit wird auch eine gesetzliche Regelung umgesetzt, die als Teil des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes 2007 als neue Versorgungsform für schwerstkranke sterbende Menschen gesetzlich verankert wurde.
Diese vertragliche Grundlage sieht unter anderem vor, dass die für eine solche Versorgung in Frage kommenden Anbieter bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.
Diese sind aus dem nachfolgenden „Strukturerhebungsbogen“ ersichtlich.
Strukturerhebungsbogen im PDF-Format
Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen und sich für eine Teilnahme an der Versorgung SAPV interessieren, stehen wir Ihnen für eine weitergehende Beratung gern zur Verfügung.
Ansprechpartner:
vdek-Landesvertretung Sachsen
Herr Zerbinati
E-Mail: peter.zerbinati@vdek.com
Tel.: 03 51/87 65 5-35
Länderreport
Kabinettsentwurf Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz
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