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Gemeinsame Presseerklärung

der Krankenkassenverbände in Sachsen-Anhalt

 

Magdeburg, den 10. Juli 2007

Krankenhausplanung Sachsen-Anhalt

Beachtung der demographischen Komponente sinnvoll

Der VdAK/AEV begrüßt Initiative der großen Koalition, Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit im Krankenhaussektor unter anderem über die Beachtung einer demographischen Komponente anzustreben.

Diese Forderung entspricht allerdings der Arbeit, die der Krankenhausplanungsausschuss schon heute macht.

„Wir sehen dies als deutliche Unterstützung für den anstehenden Planungsprozess und verbinden damit den Willen der großen Koalition, die Krankenhausstrukturen zukunftsfähig zu gestalten.“ erklärte Dr. Klaus Holst, Leiter der VdAK/AEV-Landesvertretung, am Dienstag, in Magdeburg.

Der Planungsausschuss hatte sich bereits in seiner letzten Sitzung auf 13 Geriatrische Zentren als Empfehlung für den nächsten Krankenhausplan verständigt.

Die Berücksichtigung der Demographie schlägt sich aber auch im Bereich der Geburtshilfe nieder: Die Rahmenvorgaben für den KH-Plan geben Fallzahlen für die Geburtshilfe (300 Geburten pro Jahr) vor. Soweit diese Kennzahl nicht erreicht wird, diskutieren die Mitglieder des Planungsausschusses die Perspektive von Geburtsabteilungen - immer unter Berücksichtigung des Versorgungsaspektes.

Absehbar ist, dass perspektivisch einige Krankenhäuser diese Mindestfallzahl nicht mehr erfüllen.

„Da die Versorgungsqualität für Früh- und Neugeborene optimal sein sollte, muss man die Anträge einiger Krankenhäuser auf hoch spezialisierte Perinatalzentren sehr kritisch einschätzen.“ so der Leiter  weiter.

Holst: „Angesichts der zu verzeichnenden Geburtenzahlen ist ein steigender Bedarf für die Behandlung von kranken Neugeborenen nicht vorhanden, vielmehr sollte eine Konzentration der Leistungen erfolgen - auch dies sind wesentliche Aspekte des demographischen Wandels im Land“.

Die Initiative der großen Koalition werde seitens der Ersatzkassenverbände ausdrücklich unterstützt, wenngleich man dessen stringente Umsetzung realistisch für den anstehende Planungsprozess ab 2008 ins Auge fassen sollte.

„Falls damit aber eine Rechtfertigung der exorbitanten Krankenhauskosten in Sachsen-Anhalt geschaffen werden soll, geht der Ansatz ins Leere. Denn die demographische Situation ist in allen neuen Bundesländern gleich, aber die Krankenhauskosten im Land Sachsen-Anhalt am höchsten“, so Holst abschließend.


Hintergrund:

Der Landesweite Basisfallwert (LBFW) ist nicht der einzige Indikator, der Einfluss auf die Kosten im Krankenhausbereich nimmt. Sachsen-Anhalt hat den höchsten LBFW und damit die höchsten Krankenhauskosten bei einer vergleichbaren Krankenhausbehandlung in den neuen Bundesländern (Ausnahme Berlin). Der hohe LBFW ist in Verbindung mit einer höchsten KH-Einweisungsquoten (bundesweit) sowie struktureller Unwirtschaftlichkeiten zu sehen

Landesbasisfallwert in den neuen BL

                                               LBFW vor Kappung       LBWF nach Kappung

Brandenburg                                        2.726,97 €                                2.719,27 €

Mecklenburg-Vorpommern                     2.680,00 €                                2.664,00 €

Sachsen                                               2.753,63 €                                2.736,63 €

Thüringen                                             2.743,00 €                                2.731,00 €

Sachsen-Anhalt                                    2.780,00 €                                2.750,00 €

Der LBFW vor Kappung beschreibt das Preisniveau für die KH-Behandlung.

Durchschnittliche Kosten pro Behandlungsfall in den neuen Bundesländern

Brandenburg                                                    2.984 €

Mecklenburg-Vorpommern                                 2.953 €

Sachsen                                                          3.091 €

Thüringen                                                        3.037 €

Sachsen-Anhalt                                                3.267 €

Um die wirtschaftlichen Voraussetzungen in Sachsen-Anhalt denen der anderen neuen Bundesländer anzugleichen ist es nötig, dass der Angleichungsprozess bis zum Ende der Konvergenzphase im Jahre 2009 in zwei Schritten berücksichtigt wird.



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Federführend für die Veröffentlichung:
VdAK/AEV-Landesvertretung Sachsen-Anhalt
Schleinufer 12
39104 Magdeburg

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Volker Schmeichel
Tel.: 03 91 / 5  65 16 20
eMail: Volker.Schmeichel@vdak-aev.de


Ein gemeinsames Landesgremium gem. § 90 a SGB V

 

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