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Gemeinsame Presseerklärung

der Krankenkassenverbände in Sachsen-Anhalt

 

Magdeburg, den 22. Mai 2007


Artikel: „Wir müssen überall betteln gehen“ vom 11.05.2007

Förderung ambulanter Hospize

Seit 2002 fördern die Krankenkassen Hospizdienste mit einem Zuschuss zu den notwendigen Personalkosten. Die Förderung erfolgt für die palliativ-pflegerische Beratung durch entsprechend ausgebildete Fachkräfte sowie für die Gewinnung, Schulung, Koordination und Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Personen, die für die Sterbebegleitung zur Verfügung stehen. Jede Krankenkasse stellt dafür Beträge zur Verfügung. Näheres zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit haben die maßgeblichen Spitzenverbände in einer Rahmenvereinbarung geregelt. Darin sind organisatorische Voraussetzungen sowie die personellen Mindestvoraussetzungen für die fachlich verantwortliche Fachkraft geregelt. Die Kassenverbände in Sachsen-Anhalt haben sich im Sinne der ambulanten Hospizdienste auf eine weitergehende Auslegung der Rahmenvereinbarung verständigt. Somit kann  bei einer verbindlichen Anmeldung eines notwendigen Schulungsseminares eine Förderung unter Vorbehalt erfolgen. Zwingende Voraussetzung ist allerdings die Palliativ-Care-Weiterbildungsmaßnahme als Basis.

Am 11. Mai erschien ein Artikel „Wir müssen überall betteln gehen“ in der Volksstimme, der über Finanzierungsprobleme des Hospizvereins „Regenbogen“ berichtete. Darin wird erläutert, dass die Lohnkosten für die fest eingestellte Koordinatorin von den Krankenkassen nicht gefördert werden und somit ein Finanzloch von 43.000 Euro für das Jahr 2007 entsteht.  

Am 30.03.2007 ist der Antrag auf Förderung der ambulanten Hospizarbeit des Hospizverein „Regenbogen“ e.V.   aus   Halberstadt   bei   den   Krankenkassen   eingegangen.   Darin  wurden 17.834,30 € beantragt. Zuvor beantragte der Hospizdienst eine Personalprüfung, ob die verantwortliche Fachkraft die Voraussetzungen erfüllt. Dabei wurde festgestellt, dass die Mitarbeiterin einige Weiterbildungslehrgänge noch nicht absolviert hat. Auf Grund voran genannter Kriterien ist eine Förderung unter Vorbehalt dennoch möglich. Allerdings muss der Basiskurs „Palliative Care für Pflegende“ zur Erfüllung der entsprechenden Qualitätskriterien erfolgreich besucht worden sein. Diese Voraussetzung wurde vom Hospizverein zum Stichtag nicht erfüllt. Sofern die unbedingt notwendigen Weiterbildungsmaßnahmen von der Fachkraft wahrgenommen werden, kann eine Förderung durch die Krankenkassen in beantragter Höhe erfolgen.

Im Übrigen werden durch die weitreichendere Auslegung der Förderungsmöglichkeiten der Kassen in Sachsen-Anhalt in diesem Jahr  deutlich mehr Hospizdienste finanziell unterstützt.

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Federführend für die Veröffentlichung:
VdAK/AEV-Landesvertretung Sachsen-Anhalt
Schleinufer 12
39104 Magdeburg

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Volker Schmeichel
Tel.: 03 91 / 5  65 16 20
eMail: Volker.Schmeichel@vdak-aev.de


Ein gemeinsames Landesgremium gem. § 90 a SGB V

 

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