Ärztliche Versorgung in Sachsen-Anhalt
Vielfach wird in den Medien die unterschiedliche Verteilung der niedergelassenen Ärzte in Sachsen-Anhalt
thematisiert und problematisiert. Die Anzahl der Niederlassung der Ärzte in einzelnen Bereichen wird jedoch nicht
willkürlich festgelegt, sondern richtet sich nach der Bedarfsplanung, die durch den Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen verabschiedet wird. Die Bedarfspläne werden ständig auf der Grundlage der Einwohner- und
Arztzahlentwicklung aktualisiert. Die aktuellste Fortschreibung finden Sie unter www.kvsa.de.
Leistungskatalog
Die VdAK/AEV-Landesvertretung verhandelt im Auftrag der Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt mit der Kassenärztlichen
Vereinigung die Vergütung der Leistungen, die von Ihnen in Anspruch genommenen werden können. Sollten Sie Fragen dazu
haben, ob Ihre Krankenkassen eine bestimmte Leistung übernimmt, wenn Sie sich bitte an die für Sie zuständige
Geschäftsstelle Ihrer Krankenkassen.
Gesundheitsförderung
Die vertragsärztliche Versorgung beinhaltet zum Beispiel auch die Impfleistungen. Die Ersatzkassen haben mit der
Kassenärztlichen Vereinigung eine Impfvereinbarung abgeschlossen, deren Inhalt auf der Grundlage der Empfehlungen der
Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) basiert und ständig aktualisiert wird.
Um eine hohe Durchimpfrate bei den Ersatzkassenversicherten zu gewährleisten, beteiligen sich die Ersatzkassen auch an
saisonalen Impfaktionen einzelner Landkreise. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere
Ansprechpartner oder an eine Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse.
Versorgungsqualität
Sollten Sie mit der ärztlichen Leistung, die Sie erhalten haben, nicht zufrieden sein, sind Ihnen Ihre Krankenkasse
oder auch die VdAK/AEV-Landesvertretung bei der Klärung des Sachverhaltes gern behilflich. Für die Bewertung der
medizinischen Sachverhalte steht Ihrer Krankenkasse der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zur Verfügung.
Darüber gehört es aber auch zu der Tätigkeit des MDK zu prüfen, ob die beantragte Leistung für Sie ausreichend und
zweckmäßig ist oder welche Hilfestellung Sie speziell benötigen. Den MDK erreichen Sie auf der Internetseite www.mdk-sachsen-anhalt.de Sie können sich jedoch auch
direkt an die Kassenärztliche Vereinigung (www.kvsa.de) oder die Ärztekammer (www.aeksa.de) wenden.
Anzahl der Ärzte
In Sachsen-Anhalt stehen für Ihre ambulante Versorgung etwa 3.370 niedergelassene Vertragsärzte, psychologische
Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zur Verfügung. Angaben zur Fachrichtung und zum
Niederlassungsort finden Sie unter der Rubrik "Arztsuche" auf der Internetseite der Kassenärztlichen
Vereinigung Sachsen-Anhalt unter www.kvsa.de Bei
Fragen zur Zulassung bzw. Ermächtigung einzelner Ärzte/Therapeuten wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche
Vereinigung Sachsen-Anhalt.

Ein gemeinsames Landesgremium gem. § 90 a SGB V
Weitere Themen:
- » Frühförderung für Kinder
- » Präqualifizierung
- » Hygiene im Gesundheitswesen
- » Rettungsdienstgesetz
- » Bedarfsplanung
Sachsen-Anhalt spezial:
Landesvertretung Sachsen-Anhalt




