Prävention
Im vergangenem Jahr wurden für Gesundheitsuntersuchungen und Krebsvorsorge bei Ersatzkassenversicherten in Sachsen-Anhalt etwa elf Miollionen Euro ausgegeben.
Für Schutzimpfungen haben die Ersatzkassen der Ärzteschaft für das vergangenen Jahr mehr als zwei Miollionen Euro außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung zur Verfügung gestellt.
Die Ausgaben für zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, Kindergärten und Schulen betrugen im Jahr 2006 etwa 300.000 Euro.
Die Ersatzkassenversicherten erhalten für die Teilnahmen an so genannten Präventionskursen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressreduktion/Entspannung sowie Genuss- und Suchtmittelkonsum eine prozentuale Bezuschussung.
Bislang haben die Ersatzkassen ca. 4.000 Angebote geprüft und die Mehrzahl davon genehmigt.
Die Bezuschussung beträgt 80 % der Kursgebühr, maximal pro Kurs aber nur 75,00 Euro. Entsprechende Angebote können die Versicherten bei
a) privaten Anbietern, (bitte bei Geschäfsstellen der Ersatzkassen nachfragen)
b) Volkshochschulen (bitte bei den einzelnen Volkshochschulen nachfragen)
wahrnehmen.
Der LandesSportBund Sachsen-Anhalt und die Ersatzkassenverbände arbeiten seit September 2005 im Bereich der Primärprävention eng zusammen.
Das Breitensportkonzept des LandesSportBundes und das Qualitätssiegel "Sport pro Gesundheit" bilden eine hervorragende Grundlage, die gesundheitliche Prävention stärker in den Vereinen und damit auch zu den Ersatzkassenversicherten zu tragen.
Mit der Verleihung des Qualitätssiegels "Sport pro Gesundheit" wird eine gute Basis in den Vereinen geschaffen. Für die Ersatzkassen ist es hierbei wichtig, dass die Vergabe des Qualitätssiegels sowohl an Sportvereine und an die entsprechenden Übungsleiter der Kurse gebunden ist.
Mehr zum Thema Sport und Gesundheit finden Sie auf hier.
Für die Angebote über
c) die Sportvereine (Übersicht Qualitätssiegel Juli 2006)
wird entsprechend der Vereinbarung zwischen Landesportbund und Ersatzkassen lediglich eine Kursgebühr von 60,00 EUR fällig. Hiervon werden 80% von den Ersatzkassen übernommen (48,00 Euro).
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Ein gemeinsames Landesgremium gem. § 90 a SGB V
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