Ambulante Rehabilitation
Auf Basis der BAR-Rahmenempfehlungen werden durch die vdek-Landesvertretungen in Zusammenarbeit mit den anderen Verbänden der Krankenkassen die ambulanten Rehabilitationseinrichtungen auf der Basis einer Vereinbarung nach § 40 SGB V zugelassen.
Derzeit stehen den Versicherten in Sachsen-Anhalt 15 ambulante Rehabilitationseinrichtungen für die rehabilitative Behandlung von Versicherten zur Verfügung. Zwölf Einrichtungen bieten das Behandlungsspektrum der muskuloskeletalen Rehabilitation an. Zwei Einrichtungen betreuen Patienten mit kardiologischen Erkrankungen. Für die medizinische und berufliche Rehabilitation von psychisch Kranken steht eine Einrichtung zur Verfügung.
Die nachfolgende Übersicht enthält alle zugelassenen ambulanten Rehabilitationseinrichtungen sowie die behandelbaren Indikationsgruppen.
Ambulante Rehabilitationsleistungen sind derzeit für folgende Indikationen möglich:
- Muskuloskeletale Erkrankungen
- Kardiologische Erkrankungen
- Neurologische Erkrankungen
- Dermatologische Erkrankungen
- Psychische und psychosomatische Erkrankungen
- Geriatrische Erkrankungen
- Onkologische Erkrankungen
- Pneumologische Erkrankungen
- Rehabilitation psychisch kranker und behinderter Menschen (RPK)
- Sucht
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Ein gemeinsames Landesgremium gem. § 90 a SGB V
Weitere Themen:
- » Frühförderung für Kinder
- » Präqualifizierung
- » Hygiene im Gesundheitswesen
- » Rettungsdienstgesetz
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Sachsen-Anhalt spezial:
Landesvertretung Sachsen-Anhalt




