Stationäre Rehabilitation
Auf der Grundlage der § 111 SGB V des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) schließt die vdek-Landesvertretung mit den anderen Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt gemeinsam und einheitlich Versorgungsverträge mit Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ab.
Mit dem Versorgungsvertrag wird die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung für die Dauer des Vertrages zur Versorgung der Versicherten mit stationären medizinischen Leistungen zur Vorsorge oder Rehabilitation zugelassen.
In Sachsen-Anhalt stellen derzeit 20 Einrichtungen die stationäre rehabilitative Versorgung der Versicherten in den verschiedenen Indikationen sicher.
Dazu gehören zwei Einrichtungen für die Rehabilitation von Kindern, eine Mutter-Kind-Einrichtung und vier Einrichtungen für die Rehabilitation von Patienten mit Suchterkrankungen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gern zur Verfügung.

Ein gemeinsames Landesgremium gem. § 90 a SGB V
Weitere Themen:
- » Frühförderung für Kinder
- » Präqualifizierung
- » Hygiene im Gesundheitswesen
- » Rettungsdienstgesetz
- » Bedarfsplanung
Sachsen-Anhalt spezial:
Landesvertretung Sachsen-Anhalt




