Wappen: Landesvertretung Sachsen-AnhaltLandesvertretung Sachsen-Anhalt

 

Stationäre Rehabilitation

 

Auf der Grundlage der § 111 SGB V des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) schließt die vdek-Landesvertretung mit den anderen Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt gemeinsam und einheitlich Versorgungsverträge mit Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ab.

Mit dem Versorgungsvertrag wird die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung für die Dauer des Vertrages zur Versorgung der Versicherten mit stationären medizinischen Leistungen zur Vorsorge oder Rehabilitation zugelassen.

In Sachsen-Anhalt stellen derzeit 20 Einrichtungen die stationäre rehabilitative Versorgung der Versicherten in den verschiedenen Indikationen sicher.

Dazu gehören zwei Einrichtungen für die Rehabilitation von Kindern, eine Mutter-Kind-Einrichtung und vier Einrichtungen für die Rehabilitation von Patienten mit Suchterkrankungen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gern zur Verfügung.


Ein gemeinsames Landesgremium gem. § 90 a SGB V

 

Download Ausgabe Mai 2012

 

Weitere Themen:

  • » Frühförderung für Kinder
  • » Präqualifizierung
  • » Hygiene im Gesundheitswesen
  • » Rettungsdienstgesetz
  • » Bedarfsplanung

Sachsen-Anhalt spezial: