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Ambulante vertragszahnärztliche Versorgung

In Sachsen-Anhalt praktizieren derzeit ca. 1700 zugelassene Zahnärzte und ca. 83 zugelassene Kieferorthopäden. Darüber hinaus haben die beiden Universitätskliniken (Halle und Magdeburg) eine zahnärztliche Hochschulambulanz. Für die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV-SA) zuständig. Auf den Internetseiten der KZV S-A (www.kzv-sa.de) und der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt (www. zaek-sa.de) finden sich praxisrelevante Informationen für die niedergelassenen Zahnärzte.

 

Aufgaben der vdek-Landesvertretung:

Zu den vorrangigen Aufgaben im Zahnarztbereich zählen Vertragsverhandlungen mit der KZV-SA als Vertreter der Zahnärzte sowie anderen Leistungserbringern in folgenden Bereichen:

 

Vergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen

Honorarverteilungsvertrag

Verträge mit Hochschulambulanzen

Wirschaftlichkeitsprüfung


Ein gemeinsames Landesgremium gem. § 90 a SGB V

 

Download Ausgabe Mai 2012

 

Weitere Themen:

  • » Frühförderung für Kinder
  • » Präqualifizierung
  • » Hygiene im Gesundheitswesen
  • » Rettungsdienstgesetz
  • » Bedarfsplanung

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