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Integrierte Versorgung

 

Seit dem 1. Januar 2004 haben die Krankenkassen und die Ersatzkassen die Möglichkeit, Verträge mit ausgewählten Behandlern zur übergreifenden Versorgung ihrer Versicherten abzuschließen. Ziel dieser vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeit ist, für ein komplexes Behandlungsgeschehen solche Versorgungsstrukturen zu schaffen, die den hohen Ansprüchen einer aufeinander abgestimmten (integrierten) Behandlung der verschiedenen Behandlungssektoren (niedergelassener Arzt, Krankenhaus, Rehabilitation, Arzneimittelversorgung und nach der Gesundheitsreform 2007 auch Pflege) gerecht werden. Die Ersatzkassen bewerten die Möglichkeit der integrierten Versorgung als Chance, die Versorgung gleichzeitig qualitativ zu verbessern und ökonomischer zu gestalten. Die Ersatzkassenverbände in Schleswig-Holstein haben den bundesweit ersten Vertrag zur integrierten Versorgung über das gesamte Spektrum einer Fachklinik abgeschlossen.


Länderreport

 

Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenversicherung

 

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