Integrierte Versorgung
Seit dem 1. Januar 2004 haben die Krankenkassen und die Ersatzkassen die Möglichkeit, Verträge mit ausgewählten
Behandlern zur übergreifenden Versorgung ihrer Versicherten abzuschließen. Ziel dieser vom Gesetzgeber eingeräumten
Möglichkeit ist, für ein komplexes Behandlungsgeschehen solche Versorgungsstrukturen zu schaffen, die den hohen
Ansprüchen einer aufeinander abgestimmten (integrierten) Behandlung der verschiedenen Behandlungssektoren
(niedergelassener Arzt, Krankenhaus, Rehabilitation, Arzneimittelversorgung und nach der Gesundheitsreform 2007 auch
Pflege) gerecht werden. Die Ersatzkassen bewerten die Möglichkeit der integrierten Versorgung als Chance, die
Versorgung gleichzeitig qualitativ zu verbessern und ökonomischer zu gestalten. Die Ersatzkassenverbände in
Schleswig-Holstein haben den bundesweit ersten Vertrag zur integrierten Versorgung über das gesamte Spektrum einer
Fachklinik abgeschlossen.
Länderreport
Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenversicherung
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Landesvertretung Schleswig-Holstein



