Selbsthilfe
Die Selbsthilfe ist unverzichtbar zur Bewältigung und zur Heilung von Krankheiten. Deshalb unterstützen die
Ersatzkassen in Schleswig-Holstein jährlich mehr als 300 Selbsthilfegruppen und 12 Kontaktstellen mit erheblichen
Summen. Zusätzlich fließen finanzielle Mittel an Landes- und Bundesverbände der Selbsthilfe.
Mit Sorge beobachtet der Verband der Ersatzkassen den Rückzug der öffentlichen Hand aus der Selbsthilfeförderung. Denn
seit Jahren haben die Krankenversicherer gemeinsam mit Ländern und Kommunen gut funktionierende Strukturen
eingerichtet, deren Finanzierung nun gefährdet ist. Fehlende Mittel können von der Gesetzlichen Krankenversicherung nur
in Ausnahmefällen kompensiert werden. Außerdem sind Selbsthilfegruppen nicht nur für gesetzliche Versicherte sondern
für alle Bürgerinnen und Bürger da. Deshalb ist es wichtig, dass die Kommunen vor Ort die Arbeit der Selbsthilfe
unterstützen.
Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im
Gesundheitssektor
Viele Millionen Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen haben sich in Selbsthilfegruppen und -verbänden
zusammengeschlossen. Sie unterstützen sich gegenseitig, tauschen Erfahrungen aus, informieren und beraten Betroffene.
Die Aktivitäten der Patientenorganisationen helfen, soziale Problemlagen zu bewältigen und tragen dazu bei, die
gesundheitliche Versorgung zu verbessern.
Pharma- und Medizinproduktehersteller versuchen dabei, Akteure im Gesundheitswesen für sich und ihre Erzeugnisse
einzunehmen - zunehmend auch die Organisationen der gesundheitlichen Selbsthilfe. Vermehrt werden die Beziehungen zu
Wirtschaftsunternehmen und mögliche Einflussnahmen offenbar. Leitlinien für Spenden und Sponsoring sind deshalb
wichtige Schritte, um als Selbsthilfeorganisation und Selbsthilfegruppe glaubwürdig zu bleiben.
Dieses Anliegen teilen auch die Ersatzkassen und ihre Verbände. Sie möchten Selbsthilfeorganisationen motivieren, ihre
Finanzen transparent zu machen. Für Patientinnen und Patienten sind unabhängige und neutrale Informationen wichtig.
Denn erst dann können sie eigenverantwortlich entscheiden. Einen Beitrag, um über diese Problematik weiter
nachzudenken, zu informieren und zu diskutieren, stellt die Broschüre "Ungleiche Partner - Patientenselbsthilfe
und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor" dar, die Sie hier herunterladen können.
Neustrukturierung der Selbsthilfe
Die Selbsthilfeförderung in Schleswig-Holstein wurde ab dem 1. Januar 2008 neu organisiert. Künftig wirken die
Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen und Kontaktstellen bei der Vergabe der Fördermittel beratend mit. Die
Krankenkassen unterstützen die Selbsthilfearbeit im Land in 2008 mit insgesamt rund 1,35 Millionen Euro - so viel wie
nie zuvor. Die Förderanträge sind künftig bis spätestens 1. Januar eines Jahres bei der neuen
"Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein" (ARGE Selbsthilfeförderung S-H)
einzureichen.
Auf ihrer konstituierenden Sitzung schufen die Mitglieder der ARGE Selbsthilfeförderung S-H die Grundlagen für eine
neue Selbsthilfeförderung im Land und verabschiedeten eine entsprechende Kooperationsvereinbarung und Geschäftsordnung.
Aufgrund von gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene wurde die Selbsthilfeförderung auch in Schleswig-Holstein neu
geregelt: Ab 1. Januar 2008 gibt es eine kassenartenübergreifende und eine krankenkassenindividuelle Förderung.
Bei der kassenartenübergreifende Förderung unterstützt die ARGE Selbsthilfeförderung S-H die Selbsthilfegruppen,
die Landesverbände und -organisationen sowie die Selbsthilfekontaktstellen mit pauschalen Beträgen. Dafür muss künftig
nur noch ein Antrag je Organisation gestellt werden. Dabei geht es zum Beispiel um Zuschüsse für Fortbildungen,
Schulungen oder regelmäßige Gruppen- und Verbandsmedien. Neu ist, dass die Selbsthilfe-Vertreter bei der Vergabe der
Fördermittel künftig beratend mitwirken. Damit erfüllen die Krankenkassen in Schleswig-Holstein den Wunsch vieler
Organisationen nach mehr Transparenz und Mitbestimmung. Mit der neuen Regelung setzt die ARGE Selbsthilfeförderung S-H
Anreize für eine engagierte, wirkungsvolle und qualitätsorientierte Selbsthilfearbeit auf allen Ebenen.
Neben der gemeinsamen Pauschalförderung gibt es auch die Möglichkeit der Projekt- und Pauschalförderung. Diese wird
weiterhin von den Krankenkassen individuell geleistet. Anträge hierzu müssen deshalb direkt bei der jeweiligen
Kasse gestellt werden. Unter Projektförderung ist die zeitlich begrenzte Förderung einzelner Vorhaben gemeint. Dazu
gehören zum Beispiel Veranstaltungen, Seminare, Workshops. Die Ersatzkassen haben beschlossen, der Pauschalförderung
für Selbsthilfegruppen mehr Gewicht zu verleihen und werden die für die Projektförderung vorgesehenen finanziellen
Mittel zusätzlich zur pauschalen Gruppenförderung an die ARGE Selbsthilfe in Schleswig-Holstein überweisen. Es wird
daher seitens der Fördergemeinschaft der Ersatzkassen keine Projektförderung mehr vorgenommen.
Damit die gesetzlichen Krankenkassen über eine Förderung entscheiden können, ist Ihre Mitwirkung nach § 60 SGB I
erforderlich. Die folgenden Angaben werden für die ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrages auf Förderung nach § 20
SGB V benötigt. Eine fehlende Mitwirkung kann zur Ablehnung Ihres Antrages führen.
Förderanträge für die kassenartenübergreifende Förderung sind künftig zu richten an:
ARGE Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein, Edisonstraße 70, 24145 Kiel
Ansprechpartner in 2009:
ARGE Selbsthilfeförderung
Park 21, 24768 Büdelsdorf
Telefon (04331) 345-727, Telefax (04331) 345-778
E-Mail: info@arge-selbsthilfefoerderung.de
Internet: http://www.arge-selbsthilfefoerderung-sh.de
Hier finden Sie die Antragsformulare für Selbsthilfegruppen (die Ersatzkassen haben beschlossen,
der Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen mehr Gewicht zu verleihen und werden die für die Projektförderung
vorgesehenen finanziellen Mittel zusätzlich zur pauschalen Gruppenförderung an die ARGE Selbsthilfe in
Schleswig-Holstein überweisen. Es wird daher seitens der Fördergemeinschaft der Ersatzkassen keine Projektförderung
mehr vorgenommen):
-
Selbsthilfegruppen (kassenartenübergreifende Förderung)
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Selbsthilfegruppen (kassenindividuelle Förderung)
Hier finden Sie Antragsformulare für Selbsthilfeorganisationen:
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Selbsthilfeorganisationen (kassenartenübergreifende Förderung)
-
Selbsthilfeorganisationen (kassenindividuelle Förderung)
Hier finden Sie das Antragsformular für Selbsthilfekontaktstellen:
-
Selbsthilfekontaktstellen (kassenartenübergreifende Förderung)
Länderreport
Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenversicherung
Weitere Themen:
- » Die aktuellen Reformvorhaben in der Gesundheitspolitik
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Landesvertretung Schleswig-Holstein



