Zahnersatz
Seit dem 1. Januar 2005 gelten für den Zahnersatz sogenannte Festzuschüsse. Danach bekommt jeder Versicherte, der Zahnersatz braucht, einen festen Betrag - abhängig vom jeweiligen medizinischen Befund - von seiner Ersatzkasse erstattet und kann die Leistung - nach Absprache und Beratung durch seinen Zahnarzt - frei wählen. Bei dieser Wahlentscheidung wird der Versicherte in der Regel mit vielen schwierigen Fragen konfrontiert. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, halten die Ersatzkassen Fachleute bereit, die Sie unterstützen. Setzen Sie sich mit Ihrer Ersatzkasse in Verbindung. Diese hilft Ihnen bei der Wahl. Möglicherweise können Sie auch so viel Geld sparen.
Länderreport
Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenversicherung
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